Fachanwalt Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldrecht Köln

Wir vertreten und verteidigen Sie bei in sämtlichen Verfahren des Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldrechtrecht

Unser Tätigkeitsspektrum auf dem Gebiet des Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldrecht ist umfassend.

Die Einschaltung eines spezialisierten Rechtsanwaltes und Fachanwalts für Strafrecht ist bereits im Anhörungsverfahren und Einspruchsverfahren sinnvoll und geboten, da auf diesem Weg ein gerichtliches Verfahren oftmals vermieden werden kann.

Zur Vermeidung von Prozessen bemühen wir uns zunächst intensiv um eine außergerichtliche Erledigung. Sollte dies aber im konkreten Fall einmal nicht möglich sein, vertreten wir Sie bundesweit selbstverständlich mit aller Konsequenz bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und Ihrer Verteidigung vor den zuständigen Gerichten.

Was regelt das Ordnungswidrigkeitenrecht?

Das Ordnungswidrigkeitenrecht befasst sich mit Gesetzesverstößen, die weniger schwer wiegen als Straftaten. Die Verwaltungsbehörden ahnden diese Verstöße mit Geldbußen.

Bußgeldverfahren finden sehr häufig im Bereich des Straßenverkehrsrechts statt, beispielsweise in Verbindung mit Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen und Parkverstößen. Ein bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog regelt die entsprechenden Sanktionen.

Es sind aber auch andersartige Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften wie Lärmbelästigungen und Verstöße gegen die Meldepflicht sowie die Kampfhundeverordnung im Bereich der Ordnungswidrigkeiten anzusiedeln.

Ihr Ansprechpartner im Bereich Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldrecht:
Christina Offermanns
Rechtsanwältin
Ingo Lindemann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Saskia Ratz
Rechtsanwältin

Worin liegt der wesentliche Unterschied zum Strafrecht?

Der Unrechtsgehalt einer Ordnungswidrigkeit wiegt im Vergleich zu einer Straftat deutlich geringer. Während Straftaten im Rahmen eines Strafverfahrens verfolgt werden, findet bei Ordnungswidrigkeiten die Durchführung eines Bußgeldverfahrens statt.

Das Ordnungswidrigkeitenrecht befasst sich mit Verstößen gegen die öffentliche Ordnung; eine kriminelle Energie ist hier in der Regel nicht vorhanden. Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten werden auch nicht vor dem Landgericht geführt, sondern vor dem Amtsgericht.

Was regelt das Straßenverkehrsrecht?

Das Straßenverkehrsrecht befasst sich mit den Rechten und Pflichten, die den Teilnehmern am öffentlichen Straßenverkehr obliegen. Die zentralen Vorschriften und Regelungen sind im Straßenverkehrsgesetz enthalten.

Bei schwerwiegenderen Verstößen wird in der Regel ein Bußgeldbescheid erlassen, bei kleineren ist oftmals lediglich ein Verwarnungsgeld zu zahlen. Daneben können weitere Sanktionen ergehen.

Wie läuft ein Bußgeldverfahren ab?

Wurde ein Verstoß begangen, so droht die Durchführung eines Bußgeldverfahrens. Der Betroffene wird zunächst angehört. Dabei ist zu beachten, dass keine Angaben zur Sache selbst gemacht werden müssen. Lediglich der Name, die Adresse und das Geburtsdatum müssen wahrheitsgemäß angegeben werden.

Die Bußgeldstelle entscheidet anschließend darüber, ob das Verfahren eingestellt wird oder eine Sanktion ergehen soll. Wird zur Zahlung eines Verwarnungsgeldes als milderem Mittel aufgefordert und der Betroffene kommt dieser Aufforderung innerhalb der gesetzten Frist nach, so hat sich die Angelegenheit damit erledigt.

Was kann man tun, wenn man einen Bußgeldbescheid erhalten hat?

Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Sollte die Behörde dem Einspruch nicht nachkommen, wird im Rahmen eines Verfahrens vor dem Amtsgericht über die Angelegenheit entscheiden.

Um abwägen zu können, ob der Bescheid rechtswidrig ergangen ist und ein Vorgehen gegen diesen daher erfolgreich wäre, ist grundsätzlich eine Akteneinsichtsnahme erforderlich.

Was passiert, wenn die Einspruchsfrist versäumt wurde?

Wenn nicht fristgemäß Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erhoben wird, führt dies grundsätzlich dazu, dass dieser bestandskräftig wird und gegen ihn nicht mehr vorgegangen werden kann. Ausnahmsweise kann jedoch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erfolgen. Der Erfolg eines entsprechenden Antrags setzt voraus, dass die Einspruchsfrist schuldlos versäumt worden ist. Dies ist beispielsweise der Fall bei einer späten Kenntnisnahme des Bußgeldbescheids aufgrund eines Krankenhausaufenthalts oder Urlaubs.

Diese Umstände müssen glaubhaft gemacht werden, was durch Vorlage entsprechender Belege oder durch Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung erfolgen kann.

Wann tritt bei Ordnungswidrigkeiten die Verjährung ein?

Die Verjährung tritt hier bereits nach drei Monaten ein. Anders ist dies, wenn bereits ein Bußgeldbescheid erlassen wurde – in diesem Fall tritt die Verjährung nach sechs Monaten ein. Die Verjährung wird durch gewisse Handlungen unterbrochen; dazu gehören die Zustellung eines Anhörungsbogens sowie der Erlass eines Bußgeldbescheids. Dies führt dazu, dass die Verjährungsfrist von diesem Zeitpunkt an erneut zu laufen beginnt.