Ihr guter Scheidungsanwalt in Köln
Ein Scheidungsanwalt ist ein Rechtsanwalt, der viel Erfahrung im Familien- und Scheidungsrecht gesammelt hat. Dieser Anwalt ist auf die Scheidung bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft von Paaren spezialisiert.
Im Zuge einer Scheidung sind oftmals auch Regelungen zu Folgesachen notwendig. Im Scheidungsverfahren kann es nicht nur um das Ende der Ehe gehen, sondern auch die finanziellen und rechtlichen Folgen hieraus. Hierbei geht es um Fragen wie:
- Wer bekommt das Haus?
- Wie viel Unterhalt muss gezahlt werden?
- Wie werden Vermögenswerte aufgeteilt?
- Wer bekommt das Sorgerecht für die Kinder?
- Wie wird der Umgang mit den Kindern geregelt?
- Wie werden die Rentenansprüche ausgeglichen?
Solche und ähnliche Fragen tauchen im Vorfeld der Scheidung auf. Die Scheidung an sich gibt aber nicht auf alle Fragen eine Antwort. Deshalb gibt es die sogenannten Folgesachen im Scheidungsverfahren. Ingo Graf steht Ihnen mit seiner Expertise als erfahrener und erfolgreicher Scheidungsanwalt in Köln stets zur Verfügung.
- Was kostet ein Scheidungsanwalt?
- Welche Unterlagen braucht ein Scheidungsanwalt?
- Wie finde ich einen guten Scheidungsanwalt?
- Wer muss den Scheidungsanwalt bezahlen?
- Kann man sich auch mit nur einem Anwalt scheiden lassen?
- Ab wann braucht man einen Scheidungsanwalt?
- Was muss man bei einer Scheidung beachten?
- Wann sollte man eine Scheidung einreichen?
- Was steht mir zu bei einer Scheidung?
- Wer bekommt die Kinder nach der Scheidung?
- Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?
- Wie und wo reiche ich eine Scheidung ein?
Was kostet ein Scheidungsanwalt?
Eine pauschale Angabe über die Kosten für einen Scheidungsanwalt ist nicht möglich. Vielmehr richten sich diese nach dem sogenannten Verfahrenswert. Für diesen sind nicht zuletzt Vermögen und Einkommen beider Eheleute entscheidend, sodass dieser im Einzelfall stark variieren kann.
Ihre Ansprechpartner im Bereich Ehescheidungsrecht:
Rechtsanwalt
Rechtsanwältin
Sollten die finanziellen Mittel der Eheleute für eine Scheidung nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe im Scheidungsprozess zu beantragen, so dass sowohl die Anwalts- als auch Gerichtskosten vom Staat getragen werden.
Finanzielle Bedenken sollten daher für Eheleute, die sich Scheiden möchten, keinen Grund dafür darstellen, diesem Begehren nicht nachzugehen. Als erfahrener Scheidungsanwalt in Köln steht Ihnen Ingo Graf stets zur Verfügung.
Welche Unterlagen braucht ein Scheidungsanwalt?
Damit der Scheidungsanwalt beim zuständigen Gericht einen Scheidungsantrag stellen kann, benötigt dieser regelmäßig das
- Familienstammbuch
- Einkommensnachweise beider Ehepartner.
Darüber, ob im konkreten Einzelfall darüber hinaus noch weitere Unterlagen benötigt werden, und wenn ja welche, informiert Sie Ihr Scheidungsanwalt gerne bei einer unverbindlichen persönlichen Beratung.
Wie finde ich einen guten Scheidungsanwalt?
Da mit der Scheidung einer Ehe grundsätzlich nicht nur komplexe juristische Fragen, sondern auch existenzielle Veränderungen der privaten Lebensführung einhergehen, sollte ein Scheidungsanwalt langjährige fachliche Kompetenz haben.
Wir verfügen über eine 30 jährige Erfahrung im Familienrecht und vertreten Sie kompetent und professionell in allen Fragen der Scheidung.
Wer muss den Scheidungsanwalt bezahlen?
Grundsätzlich kann bei einer Scheidung jeder Ehegatte einen eigenen Scheidungsanwalt beauftragen. Hieraus ergibt sich, dass jeder Ehegatte die Kosten für seinen eigenen Anwalt trägt.
Dies stellt sich bei einvernehmlichen Scheidungen jedoch anders dar, sodass hier bei nur einem Scheidungsanwalt die Kosten für diesen geteilt werden können.
Kann man sich auch mit nur einem Anwalt scheiden lassen?
Im Scheidungsprozess herrscht in Deutschland stets Anwaltszwang. Daher können die, für die Scheidung notwendigen Anträge nur durch einen Anwalt vor Gericht gestellt werden.
Bei einer sogenannten einvernehmlichen Scheidung kann jedoch eine Partei auf einen Scheidungsanwalt verzichten, so dass die Scheidung dann mit nur einem Anwalt erfolgt. Dieser fungiert jedoch nicht als „gemeinsamer Anwalt“ beider Eheleute, sondern vertritt vollumfänglich eine der beiden Parteien. Die andere Partei ist dann jedoch ohne Anwalt vor Gericht im Grunde handlungsunfähig.
Daher kommt diese Lösung grundsätzlich nur bei einvernehmlichen Scheidungen, das heißt, wenn beide Ehepartner die Scheidung wollen und Einigkeit im Hinblick auf alle Scheidungsfolgefragen besteht, in Betracht. Dies ergibt sich daraus, dass eine nicht anwaltlich vertretene Partei im Scheidungsprozess, nicht mehr verhandeln oder Anträge stellen kann.
Ab wann braucht man einen Scheidungsanwalt?
Haben die Eheleute einmal den Beschluss gefasst, sich Scheiden lassen zu wollen, müssen diese beim zuständigen Familiengericht einen Scheidungsantrag einreichen, um das Scheidungsverfahren in Gang zu setzen. Im Scheidungsverfahren vor den Familiengerichten besteht grundsätzlich Anwaltszwang, sodass bereits für das Einreichen des Scheidungsantrags ein Scheidungsanwalt benötigt wird.
Der Anwaltszwang besteht auch im weiteren Scheidungsverfahren fort, sodass eine nicht anwaltlich vertretene Partei, vor dem Familiengericht nicht wirksam verhandeln kann bzw. Anträge stellen kann.
Was muss man bei einer Scheidung beachten?
Die Scheidung einer Ehe muss nicht naturgemäß mit einem Rosenkrieg einhergehen.
Das Ziel einer Scheidung ist es vielmehr, eine Lösung welche für alle Beteiligten gleichermaßen zufriedenstellend ist, zu finden. Insbesondere in Fällen in denen Ehen geschieden werden, welche Kinder hervorgebracht haben, sollte man sich stets darüber im Klaren sein, dass das Sorgerecht stets zum Wohle der Kinder ausgeübt werden sollte und umfangreiche Sorgerechtsstreits, selten zu diesem beitragen.
In der Regel ist das Scheidungsverfahren für alle Beteiligten sehr kräftezehrend und eine belastende Erfahrung. Daher ist es nur im Interesse der Eheleute, dieses möglichst schnell zu durchlaufen. Dies ist erfahrungsgemäß nicht nur weniger zeitaufwändig, wodurch bei der Scheidung bares Geld gespart werden kann, sondern nervlich für die Beteiligten auch bei weitem nicht so strapaziös wie ein Rosenkrieg.
In diesem Zusammenhang ist es ratsam, bereits vor dem Einreichen des Scheidungsantrages, eine sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen.
Wann sollte man eine Scheidung einreichen?
Das deutsche Familienrecht sieht vor, dass die Eheleute, bevor sie die Scheidung einreichen können, ein Jahr getrennt gelebt haben müssen. Dieser Grundsatz gilt unabhängig davon, wie lange die Ehe bestand, oder ob die Ehepartner überhaupt je zusammen gelebt haben.
Eine Ausnahme hiervon, sieht jedoch die sogenannte Blitzscheidung vor. Diese kommt in Betracht, wenn beide Eheleute im selben Ausland leben, einer der Ehegatten Ausländer ist oder im Ausland lebt und wenn ein Härtefall vorliegt.
Nach Ablauf dieses Trennungsjahres, ist es jedoch ratsam, möglichst zeitnah einen Scheidungsantrag zu stellen. Erfahrungsgemäß ist das Scheidungsverfahren für alle Beteiligten weniger strapaziös, je schneller dieses abgeschlossen werden kann. So ist es regelmäßig im Interesse der Parteien, die rechtskräftige Scheidung möglichst schnell herbeizuführen, sodass mit diesem Kapitel abgeschlossen werden kann.
In Köln steht Ihnen der erfahrene und erfolgreiche Scheidungsanwalt in Köln Ingo Graf mit seiner Expertise stets zur Verfügung.
Was steht mir zu bei einer Scheidung?
Was dem Einzelnen im Falle einer Scheidung zusteht, ist abhängig von den konkreten Umständen des Einzelfalls.
So ist zunächst entscheidend, ob ein Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung besteht oder andere Vereinbarungen über das Schicksal des gemeinsamen Vermögens bereits vor der Scheidung getroffen wurden. Diese können individuelle Vereinbarungen beinhalten, wie sie von den Eheleuten gewünscht sind.
Besteht eine solche Vereinbarung jedoch nicht, liegt der Güterstand der Zugewinngemeinschaft vor. Hierbei geht das Gesetz davon aus, dass beide Ehepartner zu gleichen Teilen während der Ehe dazu beitragen, Gewinn zu erwirtschaften. Das Gericht vergleicht hierbei Vermögenszugewinn des Mannes in der Zeit der Ehe, mit dem Vermögenszugewinn der Frau im gleichen Zeitraum. Ist der Zugewinn einer der Ehepartner höher, hat die andere Person einen Anspruch in Höhe von 50% dieser Differenz.
Wer bekommt die Kinder nach der Scheidung?
Die Frage nach dem Sorgerecht für die Kinder, stellt regelmäßig die größte Hürde im Scheidungsverfahren dar. Dies führt nicht selten dazu, dass die Kinder zu den leidtragenden der Scheidung ihrer Eltern werden. Aber auch für die Eltern, ist diese Frage häufig mit Sorgen und der Angst verbunden, in Zukunft weniger Kontakt zu den eigenen Kindern zu haben.
Das Ziel sollte daher trotz Scheidung sein, im Interesse der Kinder das Sorgerecht so auszuüben, dass es im maximalen Umfang zum Wohle der Kinder beiträgt.
Um dies gewährleisten zu können, geht das deutsche Familienrecht grundsätzlich davon aus, dass die Eltern auch nach der Scheidung das Sorgerecht weiterhin gemeinsam ausüben. So ändert sich aus der Sicht der Kinder möglichst wenig an den grundlegenden Lebensumständen und es verliert keine der beiden Bezugspersonen, dessen Einwirken auf das Kind essenziell für die weitere Entwicklung eines Kindes sein kann. Auf diese Weise ist für die Eltern weiterhin die Teilhabe an der Kindeserziehung sichergestellt.
In Ausnahmefällen sieht das Familienrecht jedoch auch die Möglichkeit des alleinigen Sorgerechts vor, wenn anzunehmen ist, dass dieses geeigneter ist, zum Kindeswohl beizutragen.
Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?
Für jede Scheidung ist im Hinblick auf die Dauer zunächst das Trennungsjahr zu berücksichtigen.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung muss das Gericht nach dem Einreichen des Scheidungsantrages, nur noch über den Versorgungsausgleich entscheiden, da die Parteien bei einer einvernehmlichen Scheidung über die Fragen der Scheidungsfolgen bereits außergerichtlich eine Einigung erzielen konnten. In solchen Fällen dauert das Scheidungsverfahren in der Regel bis zu 9 Monate.
In den Fällen, in denen der Versorgungsausgleich entfällt, kann die Scheidung in weniger als 4 Monaten vollzogen werden.
Um den Prozess des Versorgungsausgleichs zu beschleunigen, ist es ratsam, bereits die Zeit während des Trennungsjahres zu nutzen, indem beide Parteien jeweils einen Antrag auf Kontenklärung stellen.
Wie und wo reiche ich eine Scheidung ein?
Sie müssen Ihre Scheidung beim örtlich für Sie zuständigen Familiengericht beantragen.
Dazu müssen Sie durch einen Rechtsanwalt einen Scheidungsantrag einreichen. Darin wird beantragt, dass Ihre Ehe geschieden wird. Nur das Familiengericht kann Ihre Ehe scheiden.
Das Standesamt, wo Sie die Ehe einst abgeschlossen haben, ist dafür nicht zuständig. Das Gericht erlässt dann einen Scheidungsbeschluss. Als erfahrener und erfolgreicher Scheidungsanwalt in Köln steht Ihnen Ingo Graf mit seiner Expertise stets zur Verfügung.