Rechtslexikon

A Ä B D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z

A

Abänderungsklage
ist eine prozessuale Gestaltungsklage, durch die eine erneute Entscheidung über künftig fällig werdende wiederkehrende Leistungen (wie etwa Unterhalt) erreicht werden soll, weil sich die zugrundeliegenden Verhältnisse (zum Beispiel die Lebenshaltungskosten) wesentlich geändert haben. Es wird hier ausnahmsweise die Rechtskraft eines früheren Urteils für die Zeit nach Klageerhebung beseitigt. Die Abänderungsklage kann sowohl vom Gläubiger (zwecks Erhöhung der Leistungspflicht) als auch vom Schuldner (zwecks Herabsetzung der Leistung) erhoben werden. Sonderregelungen bestehen für die Abänderung von Unterhaltstiteln minderjähriger Kinder.

Abfindung
ist eine einmalige Gegenleistung für die Aufgabe eines Rechts, die in der Regel in Geld geleistet wird. In der Regel können Abfindungen nur frei vereinbart, aber nicht verlangt werden, eine Ausnahme stellen §§ 9, 10 Kündigungsschutzgesetz dar. Abdingbar nennt man solche gesetzlichen Regelungen, von denen durch Vereinbarung der Parteien abgewichen werden kann. Abdingbare Rechtssätze können also von den Parteien des Rechtsverhältnisses geändert oder ganz ausgeschlossen werden. Man spricht insoweit auch von „dispositivem“ Recht im Gegensatz zu „zwingendem“ Recht.

Abgabenordnung
(AO) regelt die allgemeinen, für alle Steuern geltenden Grundsätze der Besteuerung.

Abkömmlinge
sind die direkten Nachkommen eines Menschen (Kinder, Enkel, etc.); auch das nichteheliche Kind gehört hierzu. Bedeutsam ist dies insbesondere im Erbrecht (z.B. wegen des Pflichtteilsrechts), im Familienrecht (wegen der Unterhaltspflicht gegenüber Verwandten) sowie im Steuerrecht (wegen Schenkungs- und Erbschaftssteuer).

Abstraktionsprinzip
nennt man die im bürgerlichen Recht bestehende Unabhängigkeit zwischen schuldrechtlichem (verpflichtenden) Grundgeschäft und sachenrechtlichem (dinglichem) Erfüllungsgeschäft. Das dingliche Erfüllungsgeschäft (i.d.R. die Übereignung einer Sache zu Eigentum) ist vom Grundgeschäft losgelöst und kommt deshalb u.U. selbst dann rechtswirksam zustande, wenn kein oder ein fehlerhaftes schuldrechtliches Grundgeschäft zugrunde liegt.

Abtretung
(Zession) ist die Übertragung einer Forderung vom bisherigen Gläubiger (Zedent) auf einen neuen Gläubiger (Zessionar) durch einen Vertrag ohne Mitwirkung des Schuldners. Die Einhaltung einer bestimmten Form ist normalerweise nicht vorgeschrieben. Durch die Abtretung tritt der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen Gläubigers und übernimmt dessen Rechte.

Abzahlungsgeschäft
ist ein auf bewegliche Sachen gerichteter Kauf- oder Werklieferungsvertrag, bei dem die Kaufpreiszahlung in Raten erbracht werden soll; von Raten spricht man, wenn nach Übergabe (Lieferung) der Sache noch mindestens zwei Teilzahlungen fällig werden. Besonders geregelt sind Abzahlungsgeschäfte im Verbraucherkreditgesetz, das seit 01.01.1991 an die Stelle des bis dahin gültigen Gesetzes betreffend die Abzahlungsgeschäfte getreten ist. Der vom Gesetz beabsichtigte Schutz des Abzahlungskäufers wird durch strenge Vorschriften über Form und inhaltliche Ausgestaltung des Vertrages sowie durch ein außerordentliches Widerrufsrecht verwirklicht. Weitreichende Schutzvorschriften betreffen außerdem den Versandhandel sowie Kauf- und Kreditverträge, wenn sie als wirtschaftliche Einheit zu sehen sind (sog. Abzahlungskredit und finanzierter Abzahlungskauf).

Adhäsionsverfahren
Die Strafprozessordnung sieht die Möglichkeit vor, im Strafverfahren gegen den Beschuldigten oder Angeklagten gleichzeitig die zivilrechtliche Entschädigung des Verletzten zu regeln. In der Praxis wird hiervon nur selten Gebrauch gemacht.

Aktiengesellschaft
ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (Juristische Person). Den Gläubigern der Gesellschaft haftet nur das Gesellschaftsvermögen, nicht die Aktionäre persönlich. Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft, die von ihrem Mitgliederbestand unabhängig ist. Die maßgeblichen Vorschriften über die Aktiengesellschaft sind im Aktiengesetz enthalten. Zur Gründung einer Aktiengesellschaft ist erforderlich, dass eine Satzung (Gesellschaftsvertrag) aufgestellt wird, das Grundkapital muss mindestens € 50.000,– betragen und die Gesellschaft muss in das Handelsregister eingetragen werden.

Aktivlegitimation
ist die Berechtigung zur Erhebung gerade dieser Klage. Sie ist von der Passivlegitimation (wurde der oder die Richtige verklagt?) und der Prozessführungsbefugnis (darf ich überhaupt klagen?) zu unterscheiden. Ohne Aktivlegitimation ist die Klage unbegründet.

Allgemeine Geschäftsbedingungen
(das sog. Kleingedruckte) sind Bedingungen eines Vertrages, die eine Seite (der Verwender ) für eine Vielzahl von Anwendungsfällen vorformuliert hat und deren Hinnahme er von der anderen Seite verlangt. Allgemeine Geschäftsbedingungen müssen bei Abschluss des Vertrages der anderen Seite entweder vorgelegen haben oder von ihr nach entsprechendem Hinweis ohne Schwierigkeiten einsehbar gewesen sein. Allgemeine Geschäftsbedingungen dürfen keine überraschenden Regelungen enthalten. Abreden, die im Einzelfall getroffen worden sind, gehen stets vor. Unwirksam sind neben bestimmten, nunmehr in §§ 305 ff BGB ausdrücklich genannten Klauseln alle Regelungen, welche die andere Seite unangemessen benachteiligen oder die von gesetzlich vorgegebenen Modellen – etwa der Gewährleistungsregelung beim Kauf – zu weit abweichen.

Allgemeinverbindlichkeit
bedeutet zwingende Verbindlichkeit einer Bestimmung (z.B. eines Gesetzes) für jedermann. Im Arbeitsrecht kann auf Antrag einer Tarifvertragspartei nach dem Tarifvertragsgesetz der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung einen Tarifvertrag im Einvernehmen mit einem von den Tarifvertragsparteien paritätisch besetzten Ausschuss für allgemeinverbindlich erklären. Die Erklärung bewirkt, dass der normative Teil des Tarifvertrages dann auch die nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfasst und nunmehr wie ein Gesetz gilt.

Altersversorgung
betriebliche ist eine vom Arbeitgeber freiwillig finanzierte Altersversorgung eines Arbeitnehmers, die zu dessen Rente aus der Sozialversicherung (in der Regel ohne gegenseitige Anrechnung) hinzutritt. Einzelheiten sind im Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) geregelt.

Amtshaftung
ist die Haftung des Staates und seiner Beamten. Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, ob der Beamte hoheitlich oder privatrechtlich gehandelt hat. Im hoheitlichen Bereich haftet der Staat anstelle des Amtsinhabers, wenn die Tatbestandsmerkmale des § 839 BGB und die Voraussetzungen des Art. 34 GG gegeben sind. Bei privatrechtlichem Handeln tritt dagegen eine Staatshaftung nach Art.34 GG nicht ein, hier haftet der Beamte selbst.

Analogie bedeutet
dass ein vom Gesetz nicht erfasster Tatbestand genauso wie ein ähnlicher, im Gesetz geregelter behandelt wird.

Anderkonto
ist ein Konto, das der Kontoinhaber als Treuhänder für eine andere Person unterhält. Anderkonten kommen in der Praxis vor allem bei Rechtsanwälten oder Notaren vor.

Anerkenntnis
ist im Zivilprozess die Erklärung des Beklagten an das Gericht, dass der vom Kläger geltend gemachte prozessuale Anspruch besteht. Ein Anerkenntnis führt regelmäßig zu einem Anerkenntnisurteil. Außerhalb eines Prozesses entspricht dies dem Schuldanerkenntnis.

Anerkenntnisurteil
ist ein Urteil, das gegen den Beklagten aufgrund seines prozessualen Anerkenntnisses ergeht. Vor Erlass werden nur die Prozessvoraussetzungen, nicht aber die Schlüssigkeit und Begründetheit des Klagevorbringens geprüft.

Anfechtung von Willenserklärungen
Wenn bei Abgabe einer Willenserklärung Mängel vorlagen, kann die Wirkung dieser Erklärung durch Anfechtung nachträglich wieder beseitigt werden. Als Anfechtungsgründe kommen Irrtum, Falschübermittlung, arglistige Täuschung und Drohung in Betracht. Die Anfechtung muss in der Regel „unverzüglich“, d.h. ohne schuldhaftes Zögern (Irrtumsanfechtung), spätestens aber binnen eines Jahres (bei Täuschung oder Drohung) dem Anfechtungsgegner gegenüber erklärt werden. Nach § 142 BGB ist das Rechtsgeschäft nach wirksamer Anfechtung als von Anfang an nichtig anzusehen. Bei einer Anfechtung wegen Irtums muss der Anfechtende dem Gegner allerdings dessen entstandenen Vertrauensschaden ersetzen.

Annahmeverzug
ist gegeben, wenn der Gläubiger die Erfüllung des Schuldverhältnisses durch den Schuldner verhindert, insbesondere durch Unterlassen einer notwendigen Mitwirkung, wie der Verweigerung der Annahme der vom Schuldner angebotenen Leistung, §§ 293 ff. BGB.

Anscheinsbeweis (prima-facie-Beweis)
ist möglich bei typischen Geschehensabläufen. Steht ein Sachverhalt fest, der nach aller Lebenserfahrung auf einen bestimmten Geschehensablauf hinweist, kann dieser Ablauf als bewiesen angesehen werden. Es kann also von einer feststehenden Ursache auf einen bestimmten Erfolg oder auch von einem feststehenden Erfolg auf eine bestimmte Ursache geschlossen werden. Der Beweis des ersten Anscheins führt jedoch nicht zu einer Umkehr der Beweislast, sondern stellt nur eine Beweiserleichterung dar. Der Gegner kann seinerseits konkrete Tatsachen vortragen und beweisen, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufes ergibt. Ist der Anscheinsbeweis vom Gegner auf diese Weise erschüttert worden, muss die beweisbelastete Partei (wieder) den vollen Beweis erbringen.

Anscheinsvollmacht
ist gegeben, wenn der Vertretene das Handeln seines angeblichen Vertreters nicht kennt, es aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und verhindern können, und wenn der Geschäftsgegner nach Treu und Glauben annehmen durfte, der Vertretene dulde und billige das Handeln seines angeblichen Vertreters. Unter diesen Vorsaussetzungen wird der angeblich Vertretene wirksam verpflichtet.

Anwaltsprozess
ist ein Prozess, in dem sich die Parteien durch einen bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen müssen. Nur der bevollmächtigte Rechtsanwalt kann Prozesshandlungen wirksam vornehmen; nehmen die Parteien hier selbst eine Prozesshandlung vor, ist diese unwirksam. Im Zivilprozess besteht Anwaltszwang bei Verfahren vor den Landgerichten und allen Gerichten höherer Rechtszüge. Vor den Amtsgerichten ist Anwaltszwang nur ausnahmsweise bei bestimmten Familiensachen gegeben.

Arbeitgeberanteil
ist der Teil des Beitrags zu den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung, den der Arbeitgeber für einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer aufzubringen hat. Der Anteil beträgt in der Krankenversicherung, der Pflegeversicherung, der Arbeitslosenversicherung und in der Rentenversicherung 50 v.H. der gesamten Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Hälfte trägt der Arbeitnehmer.

Arbeitnehmererfindung
ist eine Erfindung, die ein Arbeitnehmer während seines Arbeitsverhältnisses (auch während der Freizeit) gemacht hat, die aber mit der betrieblichen Arbeit des Erfinders zusammenhängt. Eine derartige Erfindung kann vom Arbeitgeber gegen Vergütung in Anspruch genommen werden. Besteht über die Höhe einer vom Arbeitnehmer beanspruchten Erfindungsvergütung Streit, dann kann eine Schiedsstelle beim Patentamt in München angerufen werden.

Arbeitskampf
sind kollektive Maßnahmen der Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerseite, die auf die Störung der Arbeitsbeziehungen gerichtet sind, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Die wichtigsten Formen des Arbeitskampfes sind der Streik und die Aussperrung.

Arbeitslosengeld
ist eine der auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches (früher des Arbeitsförderungsgesetzes) gewährte Geldleistung. Voraussetzung hierfür ist v.a. die Erfüllung einer Anwartschaft, d.h. der Versicherte muss i.d.R. innerhalb einer Rahmenfrist von 3 Jahren mindestens 360 Tage in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden haben. Die Auszahlung setzt einen Antrag des Arbeitslosen beim Arbeitsamt voraus sowie seine Bereitschaft und Fähigkeit, eine Beschäftigung unter den üblichen Arbeitsmarktbedingungen auszuüben. Die Höhe des Arbeitslosengeldes ist von dem bisher bezogenen Nettoarbeitsentgelt abhängig (derzeit 60 %, für Arbeitslose mit mindestens einem Kind 67 %). Der Bezug ist zeitlich befristet, die Dauer richtet sich nach der Länge des Beschäftigungsverhältnisses und dem Alter des Arbeitslosen. Hat der Arbeitnehmer die Arbeitslosigkeit selbst zu vertreten, etwa durch eine Kündigung, dann wird i.d.R. eine Sperrfrist verhängt, in der kein Arbeitslosengeld bezahlt wird. Ferner wird die Bezugsdauer in der Regel gekürzt.

Arbeitslosenhilfe
erhält, wer arbeitslos ist, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und die zur Gewährung von Arbeitslosengeld erforderliche Anwartschaft nicht besitzt oder überschritten hat. Außerdem muss der Antragsteller – wie bei der Sozialhilfe – bedürftig sein, d.h. er muss außerstande sein, sich und seine Familie angemessen zu unterhalten. Einkünfte anderer Art sind bei der Prüfung der Bedürftigkeit zu berücksichtigen. Schließlich ist i.d.R. Voraussetzung, dass der Betreffende innerhalb des letzten Jahres mindestens 150 Kalendertage in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden hat. Die Höhe der Arbeitslosenhilfe ist abhängig von dem zuletzt bezogenen durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt. Sie beträgt derzeit 53 %, für Arbeitslose mit mindestens einem Kind 57 % des Arbeitsentgelts.

Arbeitsunfähigkeit
Kann ein Arbeitnehmer wegen Erkrankung seine Arbeitspflicht nicht erfüllen, dann hat er die Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Es wird als ausreichend angesehen, wenn die Anzeige am 1. Tag bis 11.00 Uhr erfolgt. Spezielle Regelungen können sich aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag ergeben. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage, muss vom Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden, will dieser Entgeltfortzahlung beanspruchen. Die wiederholte Verletzung der Benachrichtigungspflicht kann, nach Abmahnung durch den Arbeitgeber, eine Kündigung rechtfertigen. In der Kranken- und Unfallversicherung ist die Arbeitsunfähigkeit Voraussetzung für den Anspruch auf Krankengeld- bzw. Verletztengeld.

Arbeitsunfall
ist eine der Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Ein Arbeitsunfall liegt vor , wenn eine versicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt wird, bei der ein Unfall, also ein plötzliches, nicht voraussehbares Ereignis mit der Folge eines Körperschadens eintritt. Dem Arbeitsunfall ist der Wegeunfall gleichgestellt; hierunter ist ein Unfall zu verstehen, der sich auf dem Weg (ohne Umweg) zur oder von der Arbeit ereignet. Im versicherungsrechtlichen Sinne sind auch Unfälle von Kindern in Kindergärten, von Schülern in Schulen und von Studenten in Hochschulen als Arbeitsunfälle anzusehen.

Arglistige Täuschung
im Sinne des § 123 BGB ist jedes Verhalten, das beim Geschäftsgegner einen Irrtum erzeugt oder unterhält, und bei dem der Täuschende weiß oder in Kauf nimmt, dass er durch seine Täuschung die Willensentschließung des anderen beeinflusst.

Arrest
ist im Zivilprozess ein summarisches Eilverfahren, das die spätere Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung oder eines Anspruchs, der in eine Geldforderung übergehen kann (Arrestanspruch), sichern soll. Der in der Praxis am häufigsten vorkommende Fall ist der dingliche Arrest, der in das Vermögen des Schuldners vollzogen wird. Der persönliche Arrest, bei dem in die persönliche Freiheit des Schuldners eingegriffen wird (bis hin zur Haft), ist nur als letzte Maßnahme zulässig, wenn andere Mittel zur Sicherung nicht ausreichen.

Auflassung
ist die zur Übertragung des Eigentums an Grundstücken nach § 873 BGB erforderliche dingliche Einigung zwischen Veräußerer und Erwerber. Sie muss nach § 925 BGB bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile vor einer zuständigen Stelle (regelmäßig vor dem Notar) erklärt werden.

Auflassungsvormerkung
ist die zur Sicherung des Anspruchs auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück gerichtete, rangwahrende Eintragung im Grundbuch, § 883 BGB.

Aufrechnung
ist ein einseitiges, dingliches Rechtsgeschäft, bei dem zwei sich gegenüberstehende Forderungen wechselseitig getilgt werden. Nach § 389 BGB gelten bei einer wirksamen Aufrechnung die Forderungen in der Höhe, in der sie sich decken, rückwirkend als in dem Zeitpunkt erloschen, in dem sich die Forderungen erstmals aufrechenbar gegenüberstanden. Voraussetzung für eine Aufrechnung ist neben einer Aufrechnungserklärung, dass beide Parteien einander Leistungen schulden, die ihrem Gegenstand nach gleichartig sind, dass die Forderung des Aufrechnenden wirksam und fällig und die Forderung des Gegners zumindest erfüllbar ist.

Aufsichtspflicht
ist die Verpflichtung einer Person, eine andere Person (meist Kinder) im erforderlichen Umfang zu beaufsichtigen. Eine Verletzung dieser Pflicht kann schadensersatzpflichtig machen.

Ausgleichsquittung
ist im Arbeitsrecht die Bezeichnung einer Bestätigung, in der bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gleichzeitig der Erhalt des noch offenen Lohns sowie der Erhalt der Arbeitspapiere vom Arbeitnehmer quittiert werden. Sie ist in aller Regel wirksam, auch wenn sie den Verzicht auf weitergehende Rechte (bis hin zum Verzicht auf Kündigungsschutzklage) enthält.

Ausländische Fahrerlaubnis
Eine im Ausland erworbene Fahrerlaubnis eines Ausländers wird in Deutschland zeitlich begrenzt anerkannt. Sie berechtigt deren Inhaber, bis zu einem Jahr vom Tag des Grenzübertritts an in Deutschland Kraftfahrzeuge der entsprechenden Fahrzeugklassen zu führen. Dasselbe gilt auch für Deutsche, die ihren Wohnsitz im Ausland haben oder hatten (d.h. sich dort mindestens 183 Tage im Jahr tatsächlich aufhalten) und dort eine Fahrerlaubnis erworben haben.

Ausschlagung
der Erbschaft ist die gegenüber dem Nachlassgericht abgegebene Erklärung des gesetzlichen oder testamentarisch eingesetzten Erben, die Erbschaft nicht anzunehmen. Die Ausschlagung der Erbschaft kann sich nicht auf einen Teil der Erbschaft beschränken.

Ausschlussfrist
ist eine meist vertragliche oder tarifvertraglich Frist, innerhalb der ein bestehender Anspruch zur Vermeidung seines endgültigen Ausschlusses geltend gemacht werden muss. Sie ist von Amts wegen zu beachten.

Aussonderung
Gehört in der Insolvenz (früher Konkurs) ein Gegenstand, den der Insolvenzverwalter in Beschlag genommen hat, nicht zum Vermögen des Insolvenzschuldners, so kann der Berechtigte (i.d.R. der Eigentümer der Sache) die Aussonderung, also die Herausgabe aus der Insolvenzmasse verlangen. Praktisch bedeutsam ist vor allem das Aussonderungsrecht dessen, der eine Sache unter Eigentumsvorbehalt veräußert und Kaufpreiszahlung noch nicht erlangt hat.

Aussperrung
ist die von Arbeitgeberseite planmäßig vorgenommene Nichtzulassung einer größeren Zahl von Arbeitnehmern zur Arbeitsleistung im Rahmen eines Arbeitskampfes. Ihre Folge ist in der Regel, dass die Rechte und Pflichten aus den betroffenen Arbeitsverhältnissen ruhen; insbesondere besteht keine Pflicht zur Lohnzahlung. Sie ist die grundsätzlich zulässig, muss jedoch verhältnismäßig sein. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stellt die Aussperrung nach einem Streik zu dessen Abwehr rechtmäßig die Waffengleichheit her und ist insoweit rechtmäßig.

Ä

Änderungskündigung
ist eine bedingte Kündigung, mit der der Kündigende eine Änderung der Vertragsbedingungen zu seinen Gunsten erstrebt. Sie hat besondere Bedeutung im Arbeitsrecht: das alte Arbeitsverhältnis wird gekündigt, eine neues zu geänderten Bedingungen zugleich angeboten. Im Arbeitsrecht unterliegt sie dem Kündigungsschutz für Arbeitnehmer.

B

Bankrott
Insolvenzstraftat.

Bargebot
Bei der Zwangsversteigerung von Grundstücken ist dies der vom Ersteher sofort in bar zu zahlende Betrag.

BAT
ist die gebräuchliche Abkürzung für Bundesangestelltentarifvertrag, der für die Angestellten des öffentlichen Dienstes gilt.

Bedingung
ist eine durch die Parteien in das Rechtsgeschäft aufgenommene Bestimmung, durch welche die Rechtswirkungen dieses Rechtsgeschäftes von einem zukünftigen, ungewissen Ereignis abhängig gemacht werden. Das Rechtsgeschäft steht und fällt mit dem Eintritt oder Ausfall der Bedingung und bleibt bis dahin in der Schwebe. Das Gesetz unterscheidet zwischen aufschiebenden und auflösenden Bedingungen. Bei einer aufschiebenden Bedingung soll die beabsichtigte Rechtswirkung erst mit dem Eintritt der Bedingung eintreten; bei einer auflösenden Bedingung soll sie mit deren Eintritt enden.

Befristung
Eine von den Parteien in ein Rechtsgeschäft aufgenommene Bestimmung, mit der die Wirkungen des Rechtsgeschäfts von einem künftigen mit Sicherheit eintretenden Ereignis abhängig gemacht werden, wie z.B. bei der Vereinbarung eines Anfangs- oder Endtermins.

Beglaubigung
ist das Zeugnis einer Urkundsperson darüber, dass die Unterschrift auf einer schriftlichen Erklärung von dem Erklärenden stammt und zu dem angegebenen Zeitpunkt erfolgte. Die öffentliche Beglaubigung wird durch einen Notar oder durch sog. Ortsgerichte vorgenommen.

Berichtigung
des Grundbuchs kann von Amts wegen vorgenommen werden, wenn eine Eintragung mit der wahren Rechtslage nicht übereinstimmt, egal, ob das Grundbuch von Anfang an unrichtig war oder erst später unrichtig wurde.

Berliner Testament
ist ein gemeinschaftliches Testament, in dem sich Ehegatten gegenseitig als Erben einsetzen und anordnen, dass nach dem Tode des Letztversterbenden der beiderseitige Nachlass an einen oder mehrere Dritten fällt.

Berufung
ist ein Rechtsmittel, das grundsätzlich gegen Urteile der ersten Instanz gegeben ist. Sie führt zu einer Überprüfung des Urteils in rechtlicher und (anders als die Revision) auch in tatsächlicher Hinsicht.

Beschluss
ist eine gerichtliche Entscheidung, die weniger strengen Förmlichkeiten unterworfen ist als ein Urteil. Beschlüsse können regelmäßig durch Beschwerde angefochten werden.

Beschwer
ist im Verfahrensrecht eine Voraussetzung zur Anrufung einer höheren Instanz. Sie liegt vor, wenn die angefochtene Entscheidung den Rechtsmittelkläger sachlich benachteiligt. Man unterscheidet formelle und materielle Beschwer. Formelle Beschwer liegt vor, wenn der Urteilstenor (Urteil) der ersten Instanz hinter dem Antrag des Rechtsmittelführers zurückbleibt. Von materieller Beschwer spricht man, wenn die angegrif-fene Entscheidung irgendeinen nachteiligen Inhalt für den Rechtsmittelführer hat.

Beschwerde
Die Beschwerde ist einmal ein formloser Rechtsbehelf, mit dem Vorgesetzte oder übergeordnete Behörden aufgefordert werden können, ein bestimmtes Verhalten zu überprüfen. Wird dabei einem Beamten oder einem Richter ein unrichtiges Vorgehen vorgeworfen, so spricht man von einer Dienstaufsichtsbeschwerde. Im engeren Sinn ist die Beschwerde dagegen ein Rechtsmittel. Sie richtet sich in erster Linie gegen Beschlüsse und ist teilweise als einfache, teilweise auch als sofortige Beschwerde ausgeformt. Während die einfache Beschwerde von keiner Frist abhängig ist, ist die sofortige Beschwerde befristet. Eine Beschwerde kann nur von dem Betroffenen eingelegt werden und setzt dessen Beschwer voraus.

Besitz
ist die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache. Es ist zu unterscheiden vom Eigentum, das die rechtliche Zuordnung einer Sache zu einer Person ausdrückt. Obwohl der Besitz kein Recht, sondern tatsächliches Gewaltverhältnis ist, wird er von der Rechtsordnung als schutzwürdig anerkannt; er ist vererblich und gegen gewaltsame Eingriffe geschützt (Besitzschutz). Der Wechsel im Besitz (Übergabe) ist i.d.R. Voraussetzung der Eigentumsübertragung.

Besitzschutz
ist der gesetzliche Schutz des Besitzers einer Sache gegen Beeinträchtigungen seines Besitzes durch Entzug oder sonstige Störung. Handelt der Störer widerrechtlich (verbotene Eigenmacht), kann sich der Besitzer durch Selbsthilfe wehren (Besitzwehr und Besitzkehr). Darüber hinaus kann die Verletzung des Besitzes auch Schadensersatzansprüche zur Folge haben (§ 823 Abs. 1 BGB: „sonstiges Recht“).

Betreuung
Das Betreuungsgesetz hat die Entmündigung Volljähriger ersetzt. Aufgehoben wurde auch das Institut der Gebrechlichkeitspflegschaft. Nach § 1896 Abs. 1 BGB ist vom Vormundschaftsgericht Betreuung dann anzuordnen, wenn ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann. Die Anordnung einer Betreuung ist nur dann nötig, wenn die Angelegenheiten nicht durch einen Bevollmächtigten besorgt werden können. Mit der Anordnung der Betreuung wird gleichzeitig auch ein Betreuer bestellt, der den Volljährigen in den vom Gericht festgelegten Aufgabenkreisen vertritt. Besonders einschneidende Maßnahmen, etwa eine Anstaltsunterbringung, darf der Betreuer nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts vornehmen.

Betriebsaufspaltung
liegt vor, wenn ein bereits bestehendes Unternehmen in ein Besitzunternehmen und ein Betriebsunternehmen aufgespaltet wird.

Betriebsgefahr
Damit bezeichnet man die unabhängig von einem Verschulden des Fahrers bestehende Gefährdungshaftung des Fahrzeughalters für die Verletzung oder Tötung eines Menschen oder die Beschädigung von Sachen. Wird mit einem Kraftfahrzeug ein Verkehrsunfall verursacht, so haftet der Fahrer, sofern er mindestens fahrlässig handelte, für die entstandenen Schäden uneingeschränkt nach den Vorschriften über die unerlaubte Handlung. Soweit die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung reicht, muss diese bezahlen; der Geschädigte kann sie unmittelbar in Anspruch nehmen. Fehlt es dagegen an einem Verschulden des Fahrers an einem Unfall – etwa bei einem plötzlichen Platzen eines Reifens – so trifft den Halter des Kraftfahrzeugs die aus der Betriebsgefahr herrührende Gefährdungshaftung. Diese ist allerdings in ihrer Höhe beschränkt, neben einem Verschulden des Gegners i.d.R.auf 20 % – 25 %. Von dieser Gefährdungshaftung wird der Halter nur befreit, wenn er nachweist, dass der Unfall für ihn ein unabwendbares Ereignis war. Das setzt voraus, dass der Unfall auch für einen besonders sorgfältigen Kraftfahrer („Idealfahrer“) nicht vermeidbar gewesen wäre oder aber das Verschulden des Anderen ganz erheblich überwiegt.

Betriebsrat
ist der gesetzliche Repräsentant der Arbeitnehmer eines Betriebs. Seine Aufgaben, Rechte und Pflichten sind im Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Ihm sind bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte eingeräumt.

Betriebsübergang
Nach § 613 a BGB tritt ein neuer Inhaber, der einen Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft erworben hat, in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein (Betriebsnachfolge). Der bisherige Arbeitgeber haftet dafür neben dem neuen Inhaber als Gesamtschuldner. Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber wegen des Betriebsübergangs ist unwirksam. Ferner darf das Arbeitsverhältnis ein Jahr lang nicht verschlechtert werden.

Betriebsvereinbarung
ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, die Regelungen enthält, welche unmittelbar auf die Arbeitsverhältnisse einwirken, § 77 Abs.2, 4 BetrVG.

Beweislast
bedeutet allgemein, dass bei Nichterweislichkeit einer Tatsache der Beweisbelastete die Nachteile dieser Ungewissheit zu tragen hat. Im Zivilprozess muss Beweis erhoben werden, wenn über eine entscheidungserhebliche Tatsache Streit besteht. Es gilt dann als Grundregel, dass jede Partei die Beweislast für die Voraussetzungen der von ihr in Anspruch genommenen günstigen Norm trägt. Dies bedeutet, dass der Kläger die anspruchsbegründenden, der Beklagte die rechthindernden, rechtsvernichtenden und rechtshemmenden Tatsachen beweisen muss. Ist der Kläger beweisbelastet und tritt er den Beweis nicht an oder gelingt ihm der Beweis nicht (non liquet), wird die Klage als unbegründet abgewiesen; andernfalls ergeht ein obsiegendes Urteil. Eine Umkehr der Beweislast gibt es nur in wenigen Ausnahmefällen.

Beweisverfahren
selbständiges. Das selbständige Beweisverfahren (früher Beweissicherungsverfahren) ersetzt das Verfahren zur Beweissicherung. Es dient der vorsorglichen Beweiserhebung. Insoweit kann während oder außerhalb eines Prozesses (meist jedoch vor einem Hauptsacheverfahren) die Einnahme eines Augenscheins, die Vernehmung von Zeugen oder die Begutachtung durch Sachverständige angeordnet werden. Voraussetzung ist, dass entweder der Gegner zustimmt oder die Gefahr besteht, dass das Beweismittel verloren geht oder erschwert wird. Für ein Sachverständigengutachten reicht auch ein rechtliches Interesse aus; dieses liegt bereits dann vor, wenn die Feststellungen der Vermeidung eines Rechtsstreits dienen können.

Beweiswürdigung
ist die Bildung der Überzeugung von der Wahrheit oder Unwahrheit einer Tatsache aufgrund durchgeführter Beweisaufnahme (vor allem im Hinblick auf Aussagen von Zeugen oder Sachverständigen). Nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnen Überzeugung.

BGB
Bürgerliches Gesetzbuch.

Blutalkohol
ist die im Blut enthaltene Alkoholmenge. Sie wird in Promille, also in Tausendstel, angegeben. 1,0 ‰ entspricht also 1 g Alkohol in 1.000 g Blut. Die Alkoholisierung eines Beschuldigten ist einmal bei seiner Teilnahme am Verkehr strafrechtlich bedeutsam (Trunkenheit im Verkehr). Zum anderen ist sie für die Schuldunfähigkeit eines Beschuldigten wichtig. Bei der Erreichung bestimmter Alkoholwerte ist stets zu prüfen, ob nur eine eingeschränkte Schuldfähigkeit – Möglichkeit einer Strafmilderung – oder gar Schuldunfähigkeit vorliegt.

Blutprobe
Um dem möglichen Blutalkohol eines Beschuldigten oder eines Dritten feststellen zu können, erlaubt die Strafprozessordnung auch gegen den Willen der Betroffenen die Entnahme von Blutproben. Diese werden nach mindestens zwei anerkannten, wissenschaftlichen Verfahren untersucht. Der dann festgestellt Mittelwert ist für das weitere Verfahren maßgeblich. Zur Anordnung einer Blutprobe ist grundsätzlich nur der Richter befugt. Bei Eilbedürftigkeit (die in der Regel vorliegt) kann die Anordnung jedoch auch von einem Staatsanwalt oder von Polizeibeamten ausgesprochen werden. Die Blutentnahme selbst darf nur von einem approbierten Arzt ausgeführt werden.

Boykott
ist die Ächtung eines anderen, um ihn – in aller Regel – zu einem bestimmten Verhalten zu zwingen. Seine Erscheinungsformen sind vielfältig (z.B. Lieferboykott, Wahlboykott, etc.).

Bruchteilsgemeinschaft
Gemeinschaft nach Bruchteilen; das Gegenstück ist die Gesamthandsgemeinschaft.

Bundesgerichte
Die Gerichtsbarkeit ist grundsätzlich Sache der einzelnen Bundesländer. Lediglich die obersten Gerichte der einzelnen Fachrichtungen sind Bundesgerichte, denen in erster Linie die Wahrung der Rechtseinheit obliegt. Derzeit gibt es folgende Bundesgerichte: den Bundesgerichtshof (BGH), das Bundesarbeitsgericht (BAG), das Bundessozialgericht (BSozG), das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), der Bundesfinanzhof (BFH), das Bundespatentgericht sowie die Bundesdisziplinargerichte. Nicht hierher gehört das Bundesverfassungsgericht (BverfG), welches ein Gericht eigener Art ist.

Bürgschaft
ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Hauptschuldners einzustehen. Die Bürgschaftsschuld ist immer vom Bestehen und dem Umfang der Hauptschuld abhängig („akzessorisch“). Wegen der Gefährlichkeit der Bürgschaft bedarf die Bürgschaftserklärung bei Privatleuten der Schriftform. Bei der sog. selbstschuldnerischen Bürgschaft hat der Gläubiger die Wahl, ob er vom Hauptschuldner oder (gleich) vom Bürgen die Zahlung verlangt. Leistet der Bürge, geht die Hauptforderung des Gläubigers gegen den Schuldner mit allen Sicherungsrechten insoweit auf den Bürgen über.

Bußgeldkatalog
Grundsätzlich wird zwar die Höhe eines Bußgeldes innerhalb des zur Verfügung stehenden Rahmens nach den Umständen des Einzelfalls bemessen. Um jedoch bei massenhaft vorkommenden Verstößen wie etwa Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr eine Gleichbehandlung der Betroffenen zu erreichen, ist ein Bußgeldkatalog erstellt worden, der die Höhe der Geldbuße für die einzelnen Verstöße festlegt und grundsätzlich verbindlich ist. culpa in contrahendo: Verschulden bei (oder vor) Vertragsschluss. Seit 01.01.2002 sind die daraus resultierenden Schadensersatzansprüche gesetzlich in § 311a BGB geregelt.

D

Darlehen
ist das bedeutendste Kreditgeschäft. Durch das Darlehen wird der Darlehensnehmer verpflichtet, Geld (oder andere vertretbare Sachen) dem Darlehensgeber in gleicher Menge (bei anderen Sachen auch in gleicher Art und Güte) zurückzuerstatten (wer sich vom Nachbarn eine Tasse Zucker „leiht“, begründet in Wahrheit eine Darlehensschuld). Das Darlehen kann verzinslich oder zinslos sein. Es wird zur Rückzahlung fällig durch den vereinbarten Zeitablauf oder durch vorangegangene Kündigung. Darlehen werden meist nur gegen Sicherheit gegeben (zum Beispiel Grundschuld, Hypothek, Bürgschaft).

Dauerschuldverhältnis
ist ein Schuldverhältnis, das nicht nur auf eine einmalige Leistung ausgerichtet ist, wie z.B. beim Kaufvertrag, sondern bei dem über eine längere Zeit hinweg immer wiederkehrende Leistungen geschuldet werden, deren Gesamtumfang von der Dauer des Schuldverhältnisses abhängt. Dauerschuldverhältnisse sind beispielsweise die Miete oder der Dienstvertrag. Eine Besonderheit liegt darin, dass hier Anfechtung und Rücktritt (mit jeweils rückwirkender Wirkung) weitgehend durch die Kündigung (mit Wirkung nur für die Zukunft) ersetzt werden.

Debitoren
werden die Schuldner, Kreditoren die Gläubiger genannt.

Delikt
ist ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten, das eine Schadensersatzpflicht zur Folge hat. Im Strafrecht ist das Delikt die Straftat als solche.

Delkredere
ist eine besondere Form der Garantie der Zahlungsfähigkeit. Das Delkredere kommt bei Handelsvertretern und Kommissionären in Betracht. Sie stehen dem Unternehmer bzw. Kommittenten dafür ein, dass der Dritte die Verbindlichkeit aus dem abgeschlossenen bzw. vermittelten Geschäft erfüllt.

Dienstaufsichtsbeschwerde
ist ein formloser Rechtsbehelf, mit dem gegenüber einem Vorgesetzten oder gegenüber einem Beamten der Leistungsverwaltung entweder der sachliche Inhalt einer Entscheidung oder aber das persönliche Auftreten gerügt wird. Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist weder an bestimmte Formen noch Fristen gebunden; der Beschwerdeführer muss auch nicht selbst von der beanstandeten Maßnahme betroffen sein. Ein Anspruch auf eine bestimmte Art der Bescheidung besteht aber nicht. Man sagt deshalb auch: formlos, fristlos, fruchtlos.

Dienstbarkeiten
sind dingliche Rechte an einer Sache (meist Grundstücken), die den Eigentümer an der Nutzung oder der Rechtsausübung beschränken. Als Dienstbarkeiten kennt das BGB die Grunddienstbarkeit zugunsten eines anderen Grundstücks und seines jeweiligen Eigentümers, die beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten einer bestimmten Person und den Nießbrauch.

Dienstvertrag
ist ein gegenseitiger Vertrag, in dem sich der Dienstverpflichtete zur Leistung der versprochenen Dienste, der Dienstberechtigte (Dienstherr) zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Im Gegensatz zum Werkvertrag wird kein bestimmter Arbeitserfolg geschuldet, sondern ein bloßes Tätigwerden des Dienstverpflichteten. Hauptfall des Dienstvertrages ist der Arbeitsvertrag.

Direktionsrecht
des Arbeitgebers ist dessen Befugnis zur Leitung der Arbeit durch die Erteilung von Weisungen, soweit dies nicht bereits durch Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelarbeitsvertrag erfolgt ist.

Direktversicherung
ist eine Gestaltungsform der betrieblichen Altersversorgung. Sie besteht im Abschluss einer Lebensversicherung (Direkt-LV) durch den Arbeitgeber als Versicherungsnehmer insbesondere auf das Leben eines Arbeitnehmers, wobei dieser oder seine Hinterbliebenen bezüglich der Versicherungsleistung bezugsberechtigt sind. Die gesetzliche Regelung ergibt sich aus dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung.

Dissens
Ein Vertrag kommt nur bei übereinstimmenden Willenserklärungen zustande. Solange die Parteien sich nicht über alle wesentlichen Punkte eines Vertrag geeinigt haben, über die nach der Erklärung auch nur einer Partei eine Vereinbarung getroffen werden soll, ist im Zweifel der Vertrag nicht geschlossen (sog. offener Dissens). Haben sich die Parteien bei einem Vertrag, den sie als geschlossen ansehen, über einen Punkt, über den eine Vereinbarung getroffen werden sollte, in Wirklichkeit nicht geeinigt, so gilt das Vereinbarte, sofern anzunehmen ist, dass der Vertrag auch ohne eine Bestimmung über diesen Punkt geschlossen sein würde (sog. versteckter Dissens), §§ 154, 155 BGB.

Drittschuldner
ist der Schuldner eines Schuldners, gegen den die Zwangsvollstreckung betrieben wird. Wenn der Gläubiger eines Arbeitnehmers etwa dessen Arbeitslohn pfänden lässt, ist der Arbeitgeber Drittschuldner. Soweit gepfändet wurde, tritt der Gläubiger an die Stelle des Schuldners. So bestehen auch Auskunfts- und sonstige Nebenpflichten gegenüber dem Gläubiger.

Drittwiderspruchsklage
ist eine prozessuale Gestaltungsklage, durch die erreicht werden soll, dass die Zwangsvollstreckung in einen konkreten Gegenstand für unzulässig erklärt wird. Die Klage wird erhoben von einem nicht am Vollstreckungsverfahren beteiligten Dritten, der sich gegen die Zwangsvollstreckung in sein Vermögen wehren will. Der Kläger muss ein die Vollstreckung hinderndes eigenes Recht haben (zum Beispiel Eigentum, Sicherungseigentum, Sicherungsübereignung, Nießbrauch).

Duldungsvollmacht
ist gegeben, wenn der Vertretene es wissentlich geschehen lässt, dass ein anderer für ihn als Vertreter auftritt und der Geschäftsgegner dieses Dulden nach Treu und Glauben so verstehen darf, dass der als Vertreter Handelnde auch tatsächlich bevollmächtigt ist.

E

Ehelichkeitsanfechtung
Die Nichtehelichkeit eines Kindes, das während einer Ehe oder innerhalb von 302 Tagen nach Auflösung der Ehe geboren ist, kann nur geltend gemacht werden, wenn die Ehelichkeit des Kindes angefochten und die Nichtehelichkeit rechtskräftig festgestellt ist. Zur Anfechtung berechtigt sind jedenfalls der Ehemann und das Kind, nicht aber die Mutter. Für die Anfechtung sind Fristen zu beachten. Angefochten wird zu Lebzeiten des Anfechtungsgegners durch Klageerhebung zum Amtsgericht. Nach dem Tode des Kindes oder des Mannes wird durch Antrag zum Vormundschaftsgericht angefochten. Seit der Kindschaftsrechtsreform zum 1.7.1998 bedarf es dann keines Anfechtungsverfahrens mehr, wenn der leibliche Vater binnen eines Jahres nach der Geburt des Kindes die Vaterschaft anerkennt und sowohl die Mutter, als auch der Scheinvater zustimmen. Nach rechtskräftiger Feststellung der Nichtehelichkeit kann der „Scheinvater“ Regressansprüche gegen den wirklichen Erzeuger geltend machen, soweit er als Scheinvater Leistungen erbracht hat.

Ehenichtigkeit
ist die Erklärung der Unwirksamkeit einer Ehe aufgrund eines gerichtlichen Urteils. Nichtigkeitsgründe sind u. a. mangelnde Form der Eheschließung oder mangelnde Geschäfts- oder Urteilsfähigkeit, nicht aber die Scheidung (Aufhebung einer zunächst wirksamen Ehe).

Ehescheidung
ist die durch ein Urteil des Familiengerichtes erfolgende Auflösung einer Ehe aus Gründen, die zeitlich nach ihrer Eingehung liegen. Sie setzt voraus, dass die Ehe gescheitert ist (sogenanntes Zerrüttungsprinzip), was bei bestimmter Dauer des Getrenntlebens der Ehegatten (höchstens 3 Jahre) vermutet wird. Wesentliche Folgen einer Ehescheidung sind: ein geschiedener Ehegatte behält i.d.R. seinen bis dahin begründeten Unterhaltsanspruch gegen den anderen Ehegatten, soweit er sich nicht selbst versorgen kann und während der Ehe begründete Anwartschaften auf Altersversorgung (z.B. Rente oder Pension) müssen ausgeglichen werden (Versorgungsausgleich).

Ehevertrag
ist ein Vertrag, durch den Eheleute vor oder während bestehender Ehe anstelle des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft den Güterstand der Gütertrennung oder denjenigen der Gütergemeinschaft vereinbaren können; auch kann für den Fall der Scheidung der Ausschluss des Versorgungsausgleichs vereinbart werden. Ein Ehevertrag bedarf der notariellen Beurkundung.

Eidesstattliche Versicherung
ist eine gegenüber dem Eid schwächere Form der Bekräftigung, dass eine Aussage der Wahrheit entspreche. Im bürgerlichen Recht ist die eidesstattliche Versicherung zur Durchsetzung von Ansprüchen auf Auskunftserteilung oder Rechenschaftslegung vorgesehen. In den Verfahrensordnungen ist die eidesstattliche Versicherung zwar nicht als Beweismittel zugelassen, wohl aber als Mittel der Glaubhaftmachung z.B. zur Erwirkung einer einstweiligen Verfügung. In der Zwangsvollstreckung stellt sie (früher: Offenbarungseid) für den Gläubiger ein Hilfsmittel dar, nach bis dahin erfolgslosen Vollstreckungsversuchen Auskunft über den Verbleib von Vermögensgegenständen des Schuldners zu erhalten. Falsche eidesstattliche Versicherungen sind i.d.R. strafbar.

Eigentumsvorbehalt
liegt vor, wenn die Eigentumsübertragung bei einer beweglichen Sache unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung erfolgt. Bis zum Eintritt der Bedingung bleibt das Eigentum beim Veräußerer, der Erwerber erlangt nur ein Anwartschaftsrecht. Mit der vollständigen Zahlung des Kaufpreises geht das Eigentum automatisch auf den Erwerber über. Im Wirtschaftsleben haben sich (vor allem über Allgemeine Geschäftbedingen) einige besondere Formen herausgebildet: so tritt beim so genannten erweiterten Eigentumsvorbehalt erst bei Zahlung aller offenen Forderungen der Eigentumserwerb ein; der verlängerte Eigentumsvorbehalt erlaubt dem Erwerber zwar die Veräußerung der Vorbehaltssache, dafür werden erlangte Kaufpreisansprüche an den Vorbehaltsveräußerer im vorus abgetreten. Bei Grundstücken ist ein Eigentumsvorbehalt wegen der Unzulässigkeit bedingter Übereignungen nicht möglich.

Einlassung
ist im Zivilprozess die Verhandlung der Beteiligten zu dem mit der Klage geltend gemachten Anspruch. An die Einlassung sind einige prozessuale Folgen geknüpft (so kann sich etwa nach § 39 ZPO der Beklagte nicht mehr auf die Unzuständigkeit des Gerichts berufen). Im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht wird die Sachdarstellung des Beschuldigten oder Angeklagten Einlassung genannt.

Einrede
ist materiellrechtlich ein Gegenrecht, das die Durchsetzbarkeit des Rechts eines anderen hindert, das Recht selbst aber nicht beseitigt. Dieses Leistungsverweigerungsrecht muss daher ausdrücklich geltend gemacht werden. Der Anspruch des Gegners kann dann vorübergehend (so zum Beispiel bei der Stundung) oder auf Dauer (etwa bei der Verjährung) nicht mehr durchgesetzt werden.

Einseitiges Rechtsgeschäft
ist ein Rechtsgeschäft, bei dem bereits die (zugegangene) Willenserklärung einer Vertragsseite rechtliche Folgen herbeiführt, wie z.B. Kündigung, Testamentserrichtung, Anfechtungserklärung.

Einspruch
ist im Zivilprozess ein Rechtsbehelf eigener Art, der die Sache nicht in die höhere Instanz bringt. Er ist statthaft bei einem Versäumnisurteil und beim Vollstreckungsbescheid. Der Einspruch bewirkt, dass der Prozess in die Lage zurückversetzt wird, in dem er sich vor Eintritt der Säumnis befand.

Einstweilige Anordnung
ist eine vorläufige Entscheidung des Gerichts. Durch eine vorübergehende Regelung soll vermieden werden, dass vor Rechtskraft einer Entscheidung ein möglicherweise rechtswidriger Zustand hergestellt wird, der nach Rechtskraft nicht mehr geändert werden kann.

Einstweilige Verfügung
ist eine gerichtliche Entscheidung (Urteil oder Beschluss), die in einem summarischen d.h. abgekürzten Erkenntnisverfahren ergeht. Sie ist Vollstreckungstitel, aus dem die Zwangsvollstreckung insoweit betrieben werden kann, als dies zur Sicherung (nicht Befriedigung) des Gläubigers notwendig ist (zum Beispiel Sicherstellung einer Sache, nicht aber deren Herausgabe an den Gläubiger). Erlassen werden darf sie nur, wenn ein Verfügungsanspruch besteht, wenn also dem Gläubiger ein nicht auf Geld (ansonsten: Arrest) gerichteter Anspruch zusteht. Weiterhin ist ein Verfügungsgrund erforderlich. Dieser liegt vor, wenn zu besorgen ist, dass durch die Veränderung des bestehenden Zustandes die Verwirklichung des zu sichernden Anspruchs vereitelt oder wesentlich erschwert würde. Das Gericht entscheidet nach freiem Ermessen, welche Maßnahme im Einzelfall anzuordnen ist; eine Bindung an Parteianträge besteht nicht.

Elterliche Sorge
ist das Recht und die Pflicht der Eltern für das minderjährige Kind. Sie umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge). Die Personensorge umfasst insbesondere das Recht und die Pflicht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.

Enteignung
ist die rechtmäßige Entziehung oder Belastung des Eigentums durch einen staatlichen Hoheitsakt zum Wohle der Allgemeinheit. Gemäß Art. 14 Abs. 3 GG darf eine Enteignung nur durch oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß von Entschädigungen regelt.

Enterbung
Der Erblasser kann durch Testament einen Verwandten oder Ehegatten von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen, entweder durch anderweitige Erbeinsetzung oder auch ohne einen Erben einzusetzen. Dem Enterbten steht nach § 2303 BGB der Pflichtteil zu, sofern er zu dem engeren Kreis der Angehörigen gehört. Der Pflichtteil kann nur in Extremfällen entzogen werden.

Entgeltfortzahlung
Im Falle der unverschuldeten Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit erhalten alle Arbeitnehmer ihr Arbeitsentgelt für die Dauer von maximal 6 Wochen weiter. Voraussetzung für die Entgeltfortzahlung ist eine unverzügliche Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit durch den Arbeitnehmer. Soweit eine dritte Person die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers verschuldet (z.B. bei einem Verkehrsunfall), gehen Schadensersatzansprüche wegen Verdienstausfalls direkt auf den Arbeitgeber über.

Entmündigung
war früher die Aberkennung der vollen Geschäftsfähigkeit eines Erwachsenen durch einen gerichtlichen Beschluss. An ihre Stelle ist die Anordnung einer Betreuung getreten.

Erbe
ist, wer beim Tod einer Person kraft gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge (also durch Testament oder Erbvertrag) Gesamtrechtsnachfolger von allen Rechten und Pflichten des Erblassers wird.

Erbengemeinschaft
ist die Gemeinschaft, die kraft Gesetzes entsteht, wenn ein Erblasser mehrere Erben hinterlässt. Der Nachlass wird dann Gesamthandvermögen; nur über seine Anteile an der Gemeinschaft insgesamt (nicht an einzelnen zum Nachlass gehörenden Gegenständen) kann jeder Erbe verfügen, wobei den übrigen Miterben allerdings ein Vorkaufsrecht zusteht. Die Auflösung einer Erbengemeinschaft, die jeder Miterbe grundsätzlich jederzeit verlangen kann, erfolgt durch Auseinandersetzungsvertrag.

Erbfall
ist der Tod des Erblassers.

Erblasser
ist die (ausschließlich natürliche, nicht juristische) Person, deren Vermögen als Ganzes bei ihrem Tode auf den oder die Erben übergeht.

Erbschaft (Nachlass)
ist das Vermögen des Erblassers, das mit dem Erbfall mit allen Rechten und Pflichten auf den Erben übergeht.

Erbschaftsbesitzer
ist, wer infolge eines vermeintlichen Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat; er ist dem oder den wahren Erben gegenüber zur Herausgabe verpflichtet.

Erbschein
ist ein vom Nachlassgericht ausgestelltes amtliches Zeugnis über die Erbenstellung eines oder mehrerer Erben (ggf. einschließlich der diesen zustehenden Erbquoten). Ein redlicher Dritter kann sich auf den Inhalt eines derartigen Erbscheins verlassen.

Erbvertrag
Anordnungen in einem Testament kann der Erblasser grundsätzlich jederzeit frei widerrufen. In einem Erbvertrag, der mit Beteiligung eines Dritten erstellt weird, kann er dagegen Erbeinsetzungen, Vermächtnisse und Auflagen bindend anordnen. Er ist durch eine derartige bindende Anordnung dann in seiner Testierfreiheit beschränkt. An Rechtsgeschäften unter Lebenden ist der Erblasser dagegen nur insoweit gehindert, als er sie in der Absicht vornimmt, den im Erbvertrag bindend Bedachten zu beeinträchtigen. Aufgehoben werden können die bindenden Verfügungen des Erblassers grundsätzlich nur durch einen Aufhebungsvertrag mit der Person, mit der der Erblasser seinerzeit den Erbvertrag geschlossen hatte. Der Abschluss eines Erbvertrags muss vor einem Notar erfolgen.

Erbverzicht
ist ein Vertrag zwischen dem Erblasser und einem Erben, durch den der Erbe auf ein ihm zustehendes Erbrecht verzichtet; er bedarf der notariellen Beurkundung.

Erfüllung
ist Tilgung einer Verbindlichkeit durch Bewirken der geschuldeten Leistung an den Gläubiger. Zu Teilleistungen (Ratenzahlungen) ist der Schuldner nur berechtigt, wenn sein Gläubiger damit einverstanden ist. Anstelle des eigentlichen Schuldners kann in der Regel auch ein beliebiger Dritter dessen Verbindlichkeit erfüllen. Leistungen an einen Dritten sind grundsätzlich keine Erfüllung. Die Banküberweisung ist Erfüllung, da die Bank nicht Dritter ist, sondern als Zahlstelle des Gläubigers angesehen wird.

Erinnerung
ist ein Rechtsbehelf, der dazu führt, dass eine Entscheidung oder Maßnahme im selben Rechtszug durch dasselbe Gericht überprüft wird (anders bei der Beschwerde oder der Berufung, wo die höhere Instanz entscheidet). Erinnerungen sind vor allem möglich bei Entscheidungen des Rechtspflegers, des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle und gegen das Verhalten des Gerichtsvollziehers.

Erlass
stellt im Privatrecht einen Erlöschensgrund für ein Schuldverhältnis dar. Der Erlass bedarf eines Erlassvertrages. Die gleiche Wirkung wie ein Erlass hat ein negatives Schuldanerkenntnis, also ein Anerkenntnis dahingehend, dass kein Schuldverhältnis bestehe.

Erlassvertrag
ist ein formlos möglicher Vertrag, der ein Schuldverhältnis zum Erlöschen bringt (Erlass).

Erziehungsgeld
erhalten alle Personen, die ein Kind aufziehen sowie nicht oder maximal 19 Stunden wöchentlich arbeiten. Einzelheiten sind im Bundeserziehungsgeldgesetz geregelt. Das Erziehungsgeld wird vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des 24. Lebensmonats gewährt in einer Höhe von € 307,00 (oder bis zum 12. Lebensmonat in Höhe von € 460,00) monatlich. Allerdings wird dieser Betrag von Anfang an bei Besserverdienern reduziert. Die Berechnung der Höhe des Anspruchs ist kompliziert. Zuständig sind überwiegend Jugend- oder Versorgungsämter beziehungsweise Familienämter.

Erziehungsurlaub
Arbeitnehmer, die ein Kind aufziehen, haben Anspruch auf Erziehungsurlaub bis zum 3. Geburtstag des von ihnen betreuten Kindes. Voraussetzung ist, dass der im selben Haushalt lebende andere Elternteil erwerbstätig ist. Die Inanspruchnahme des Erziehungsurlaubs muss dem Arbeitgeber spätestens 4 Wochen vorher angezeigt werden bei gleichzeitiger Erklärung, wie lange Erziehungsurlaub genommen wird. Während des Erziehungsurlaubs besteht Kündigungsschutz. Mit Zustimmung des Arbeitgebers ist Teilzeitarbeit bis zu 19 Stunden wöchentlich zulässig.

F

Fachanwalt
ist ein Rechtsanwalt, der durch Zusatzausbildung und Prüfung besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf einem Rechtsgebiet erworben hat. Einem Rechtsanwalt kann nur durch die Rechtsanwaltskammer die Befugnis verliehen werden, eine Fachanwaltsbezeichnung zu führen.

Factoring
ist eine Vertragsgestaltung, bei der ein Unternehmer die Forderungen gegen seine Kunden an einen Factor (häufig eine Bank) überträgt (Abtretung) und dafür nach Abzug bestimmter Beträge den Gegenwert der Forderung sofort erhält. Das echte Factoring ist also ein Forderungskauf, bei dem der Factor das Risiko der Nichtbeitreibbarkeit dieser Forderung trägt. Beim unechten Factoring verbleibt dagegen dieses Risiko beim Unternehmer, so dass dieser vom Factor wieder in Anspruch genommen wird, wenn der Schuldner die Forderung nicht begleicht. Das unechte Factoring ist daher ein reines Kreditgeschäft.

Fahrtenbuch
Ein Fahrtenbuch dient dem Nachweis, wer ein Fahrzeug zu welchem Zeitpunkt auf welcher Strecke geführt hat. Die Führung eines Fahrtenbuches kann von der Verwaltungsbehörde unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes einem Fahrzeughalter auferlegt werden, wenn sich (i.d.R. wiederholt) nicht feststellen ließ, wer bei einem Verkehrsverstoß das Fahrzeug geführt hat.

Fahrtenschreiber
Ein Fahrtenschreiber ist eine technische Einrichtung, die beim Betrieb eines Fahrzeugs die eingehaltene Geschwindigkeit und andere Tatsachen auf sogenannten Schaublättern automatisch aufzeichnet. Insbesondere LKW´s mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 7,5 t sowie Omnibusse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen sind entweder mit einem Fahrtenschreiber oder mit einem Kontrollgerät nach EWG-Vorschriften auszustatten. Die Schaublätter sind zuständigen Personen, insbesondere der Polizei, jederzeit vorzulegen.

Fahrverbot
Ein Fahrverbot kann im Strafverfahren als Nebenstrafe oder wegen erheblicher oder wiederholt begangener Ordnungswidrigkeiten verhängt werden, wenn jemand eine Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung seiner Pflichten als Kraftfahrzeugführer begangen hat. Sie ist gegenüber der Entziehung der Fahrerlaubnis das wesentlich mildere Mittel. Mit ihm wird dem Betroffenen für die Dauer von einem bis zu drei Monaten verboten, im öffentlichen Straßenverkehr Kraftfahrzeuge zu führen. Ein Fahrverbot wird mit Rechtskraft der Entscheidung, die es enthält, wirksam. Sein Ablauf beginnt – um eine Kontrolle zu ermöglichen -, wenn der Führerschein in amtliche Verwahrung gelangt ist. Im Bußgeldkatalog sind verschiedene, schwere Verstöße aufgezählt, bei denen in der Regel Fahrverbote verhängt werden sollen. So erhält bereits 1 Monat Fahrverbot, wer binnen eines Jahres zweimal mit mehr, als 25 km/h Geschwindigkeitsübertretung aufgefallen ist.

Festnahme
Die Festnahme eines Beschuldigten kann einmal auf einem Haftbefehl oder einem Unterbringungsbefehl beruhen. Sie kann aber auch eine vorläufige Festnahme sein. Diese ist Polizei und Staatsanwaltschaft erlaubt, wenn die Voraussetzungen eines Haft- oder Unterbringungsbefehls vorliegen, dieser aber noch nicht erlassen ist. Schließlich hat jede Privatperson das Recht zur vorläufigen Festnahme, wenn er den Beschuldigten auf frischer Tat antrifft und dieser fluchtverdächtig ist oder wenn seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, weil der mutmaßliche Täter sich nicht ausweisen kann. Wer als Privatperson eine vorläufige Festnahme durchführt, muss den Festgenommenen unverzüglich der Polizei übergeben.

Fiskus
ist die Bezeichnung des Staates in seiner Eigenschaft als Privatrechtssubjekt.

Fixgeschäft
ist ein Rechtsgeschäft, bei dem nach dem Willen der Parteien die Erfüllungszeit ein so wesentlicher Bestandteil des Geschäfts ist, dass mit deren Einhaltung bzw. Versäumung das ganze Geschäft stehen und fallen soll. Ein Fixgeschäft liegt nur vor, wenn sich dies aus der Vereinbarung klar ergibt. Bei einem in der Praxis üblichen einfachen oder relativen Fixgeschäft in der Form des gegenseitigen Vertrages ist der andere Teil zum Rücktritt berechtigt, wenn die Leistung nicht fristgerecht erbracht wird, auch wenn der Schuldner die Verspätung nicht zu vertreten hat, § 323 II Ziffer 2 BGB. Macht der Gläubiger von dieser Möglichkeit Gebrauch, ist ein Erfüllungs- oder Schadensersatzanspruch ausgeschlossen. Zum Fixhandelskauf siehe § 376 HGB.

Forderung
Beliebiger Anspruch einer natürlichen oder juristischen Person (Gläubiger) gegen einen Dritten (Schuldner).

Franchise(vertrag)
ist ein pachtähnlicher Vertrag, bei welchem dem Franchisenehmer gegen Entgelt der Name, die technische Ausstattung u.a. vom Franchisegeber zur Verfügung gestellt werden, der Franchisenehmer jedoch auf eigene Rechnung die Waren vertreibt oder Dienstleistungen erbringt; beispielsweise werden manche Restaurantketten auf Franchisebasis geführt. Bei starker Abhängigkeit soll ein Franchisenehmer arbeitnehmerähnliche Person sein.

Freiwillige Gerichtsbarkeit
ist ein Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit und von der sogenannten streitigen Gerichtsbarkeit zu unterscheiden. Es handelt sich dabei um ein Verfahren für bestimmte (meist privatrechtliche) Angelegenheiten, das grundlegend im Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) geregelt ist. Hier gilt der Untersuchungsgrundsatz, sodass etwa das Nachlassgericht von sich aus die Wahrheit zu erforschen hat und nicht (wie im Zivilprozess) an das Parteivorbringen gebunden ist. Verhandelt wird nicht öffentlich und meist auch nicht mündlich. Wichtige Bereiche der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind Nachlass-, Vormundschafts-, Register-, Grundbuch- und Wohnungseigentums- sowie Familiensachen.

Frist
ist ein bestimmter oder bestimmbarer Zeitraum, dessen Überschreiten für den, der die Frist wahren muss, Rechtsnachteile zur Folge hat. Fristen bestehen vornehmlich als Ausschluss- und Verjährungsfristen. Ausschlussfrist bedeutet, dass eine Handlung nach Fristablauf nicht mehr vorgenommen werden kann. Die Verjährungsfrist besagt, dass der Schuldner nach Vollendung der Verjährung berechtigt ist, die Leistung zu verweigern (§ 194 I BGB). Wegen der Berechnung von Fristen vgl. §§ 187 ff. BGB.

Führerschein
Der Führerschein ist die amtliche Bescheinigung zum Nachweis einer Fahrerlaubnis. Er ist bei Fahrten auf öffentlichen Straßen stets mitzuführen. Wird er vergessen, berührt dies die Fahrerlaubnis nicht; es handelt sich lediglich um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit.

Fürsorgepflicht
(Arbeitsrecht) ist die Verpflichtung des Arbeitgebers zur besonderen Berücksichtigung der Interessen seiner Arbeitnehmer, beispielsweise durch Vorkehrungen zur Vermeidung von Unfällen oder zum Schutze des in den Betrieb mitgebrachten Eigentums des Arbeitnehmers.

G

Gefährdungshaftung
ist die Verpflichtung, bei bestimmten gefährlichen Verhaltensweisen oder Anlagen auch ohne Verschulden für verursachte Schäden Schadenersatz zu leisten; sie besteht nur in den gesetzlich bestimmten Fällen (z.B. für einen Fahrzeughalter oder Tierhalter), siehe auch Betriebsgefahr.

Gefälligkeitshandlung
ist eine Handlung, bei der die rechtliche Bindungsabsicht fehlt und die insoweit keine rechtlichen Folgen hat. Beim Gefälligkeitsverhältnis denkt keiner der Beteiligten daran, sich einer vertraglichen Bindung zu unterwerfen.

Gegenseitiger Vertrag
ist ein Vertrag, aus dem beide Parteien Verpflichtungen treffen, die zueinander in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen (z.B. ein Kaufvertrag). Jede Partei verspricht ihre Leistung nur deshalb, um gerade die versprochene Leistung des Partners zu erhalten (Synallagma).

Gegenvorstellung
ist ein formloser Rechtsbehelf, mit dem eine nochmalige Überprüfung der Entscheidung durch diejenige Stelle, die sie erlassen hat, angestrebt wird. Im gerichtlichen Verfahren kommt eine Gegenvorstellung nur in Betracht, wenn das Gericht zu einer Abänderung seiner Entscheidung berechtigt ist.

Gemeinschaft nach Bruchteilen
Sie liegt vor, wenn mehrere Personen gemeinsam Inhaber eines Rechtes sind und im Gesetz eine andere Gemeinschaftsform nicht bestimmt ist. Die jedem Teilhaber zustehenden Bruchteile sind beliebig, jeder Teilhaber kann seinen Anteil veräußern oder belasten. Die Verwaltung des Gegenstandes erfolgt gemeinschaftlich. Träger von Rechten und Pflichten kann die Gemeinschaft als solche aber nicht sein. Ihre Aufhebung kann jederzeit verlangt werden, sie erfolgt durch Teilung in Natur oder Verkauf ( bei Grundstücken durch Teilungsversteigerung, einem Unterfall der Zwangsversteigerung). Das Gegenteil der Bruchteilsgemeinschaft ist die Gesamthandsgemeinschaft, wie z.B. die Erbengemeinschaft.

Gemeinschaftliches Testament
ist ein Testament, das nur von Ehegatten errichtet werden kann. Anordnungen, die ein Ehegatte mit Rücksicht auf die Anordnungen des anderen Ehegatten getroffen hat (Wechselbezüglichkeit), sind in der Regel bindend. Bekanntester Fall: Berliner Testament.

Genehmigung
ist die nachträgliche Zustimmung zu einem Rechtsgeschäft (die vorherige Zustimmung wird Einwilligung genannt). Sie wirkt auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts zurück.

Generalklausel
ist – gesetzestechnisch – eine ganz allgemein formulierte Vorschrift, deren Ausfüllung der Gesetzgeber den Gerichten überlassen hat (Beispiele: „Treu und Glauben“, „Gute Sitten“).

Genossenschaft
ist eine Gesellschaft mit offener Mitgliederzahl zur wirtschaftlichen Förderung ihrer Mitglieder (z.B. Baugenossenschaften). Sie ist eine juristische Person, die mit Eintragung im Genossenschaftsregister entsteht.

Gerichtsvollzieher
ist ein Beamter des mittleren Dienstes, der Zustellungen, Ladungen und Vollstreckungen vornimmt. Er untersteht der Dienstaufsicht des Gerichts. Für seine Tätigkeit erhält der Gerichtsvollzieher Dienstbezüge, zu denen noch Gebühren hinzukommen.

Gesamtgläubiger
liegen vor, wenn bei mehreren Gläubigern jeder die ganze Leistung fordern kann, der Schuldner aber nur einmal leisten muss. Der Schuldner ist hier berechtigt, nach seinem Belieben an einen der Gesamtgläubiger schuldbefreiend zu leisten.

Gesamtschuld
liegt vor, wenn von mehreren Schuldnern jeder verpflichtet ist, die ganze Leistung zu bewirken, der Gläubiger aber die Leistung insgesamt nur einmal verlangen kann. Es steht hier im Belieben des Gläubigers, welchen der Schuldner er ganz oder teilweise in Anspruch nimmt. Die Gesamtschuld ist die häufigste Form der Schuldnermehrheit. Leistet einer der Gesamtschuldner, wirkt dies auch für die anderen. Dem Leistenden steht dann im Innenverhältnis ein Ausgleichsanspruch gegen die übrigen Gesamtschuldner insoweit zu, als er über den auf ihn entfallenden Anteil hinaus gezahlt hat.

Geschäftsfähigkeit
ist die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte selbst wirksam vorzunehmen. Sie ist ein Unterfall der Handlungsfähigkeit. Volljährige Personen sind grundsätzlich voll geschäftsfähig, können also alle Rechtsgeschäfte abschließen. Minderjährige, die das siebente, noch nicht aber das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können ohne Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters (i.d.R. den Eltern) nur solche Rechtsgeschäfte vornehmen, die ihnen nur einen rechtlichen Vorteil bringen (z.B. die Annahme einer Schenkung). Rechtlich zumindest auch nachteilige Verträge, bei dem der Minderjährige selbst verpflichtet wird und die der Minderjährige ohne eine solche Einwilligung abschließt, sind zunächst schwebend unwirksam. Mit Genehmigung der Eltern werden die Verträge wirksam, bei Verweigerung sind sie endgültig unwirksam. Geschäftsunfähig sind Kinder unter sieben Jahren und Personen, die sich aufgrund dauernder krankhafter Störung der Geistestätigkeit in einem Zustand befinden, der die freie Willensbildung ausschließt. Deren Willenserklärungen sind nichtig. Kinder unter sieben Jahren können deshalb auch nicht mit Einwilligung oder Genehmigung der Eltern etwa einen Kaufvertrag über Süßigkeiten abschließen.

Geschäftsführer
sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die GmbH muss einen oder mehrere Geschäftsführer haben. Diese brauchen nicht mit den Gesellschaftern identisch zu sein.

Geschäftsführung
ohne Auftrag liegt vor, wenn eine Person (Geschäftsführer) für einen anderen (Geschäftsherr) ein Geschäft führt, ohne von diesem beauftragt zu sein. Sie setzt voraus, dass der Geschäftsführer willentlich im Interesse des anderen tätig wird. Bei der berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag hat der Geschäftsführer die Interessen des Geschäftsherrn zu berücksichtigen. Er kann dann Ersatz seiner Aufwendungen verlangen. Handelt der Geschäftsführer jedoch gegen den erkennbaren Willen des Geschäftsherrn, macht er sich schadensersatzpflichtig.

Geschäftsgrundlage
sind alle gemeinsamen Vorstellungen über das Vorhandensein, das Fehlen oder den zukünftigen Eintritt oder Wegfall bestimmter Umstände, welche die Parteien zum Vertragsschluss bewogen haben. Bei Wegfall dieser Geschäftsgrundlage entspricht es dem Grundsatz von Treu und Glauben, dass der Vertragsinhalt den veränderten Verhältnissen anzupassen ist. Seit 01.01.2002 ausdrücklich geregelt in § 313 BGB.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts
ist die Grundform der Gesellschaft. Sie entsteht durch formlos möglichen Gesellschaftsvertrag zwischen mindestens 2 Personen, die sich zur Erreichung eines gemeinsamen, auf Vermögensinteressen gerichteten Zwecks zusammenschließen.

Getrenntleben
ist ein Zustand zwischen Eheleuten, bei dem zwischen ihnen eine häusliche Gemeinschaft nicht (mehr) besteht und mindestens ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will. Getrenntleben begründet nach einer bestimmten Mindestdauer die Vermutung dafür, dass eine Ehe gescheitert ist. Das Getrenntleben zwischen Eheleuten ist auch innerhalb einer Wohnung möglich. Siehe auch Ehescheidung.

Gewerkschaften
sind freiwillige Vereinigungen von Arbeitnehmern, die meist in der Rechtsform eines nichtrechtsfähigen Vereins organisiert sind, dessen Zweck die Wahrung und Förderung der Arbeitsbedingungen seiner Mitglieder ist. Die Gewerkschaften sind in ihrem Bestand (Koalitionsfreiheit) und in ihrer Betätigungsfreiheit (z.B. Streik) durch Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz geschützt. Sie können als tariffähige Parteien einen Tarifvertrag abschließen und in arbeitsgerichtlichen Verfahren selbst klagen und verklagt werden.

GG
Grundgesetz

Glaubhaftmachung
ist eine Beweisführung, die keinen vollen Beweis und damit keine Überzeugung des Gerichts von der Wahrheit erfordert. Sie begnügt sich mit der je nach Gegenstand größeren oder geringeren Wahrscheinlichkeit einer bestrittenen Behauptung. Den Vollbeweis ersetzt sie nur, wenn das Gesetz es ausdrücklich erlaubt. Wo Glaubhaftmachung ausreicht, sind alle Beweismittel zugelassen, wenn sie sofort benutzbar sind, § 294 Abs. 2 ZPO.

Gläubiger
ist derjenige, der gegen einen Schuldner einen Anspruch hat, also das Recht, von ihm ein Tun, Dulden oder Unterlassen zu fordern.

Gläubigeranfechtung
Sie ist im sog. Anfechtungsgesetz besonders geregelt und gibt einem Gläubiger die Möglichkeit, bestimmte Rechtshandlungen des Schuldners anzufechten, z.B. weil sie in der Absicht vorgenommen wurden, einen Gläubiger zu benachteiligen. Es spielt keine Rolle, ob später der Konkurs (Insolvenz) eröffnet wird. Erreicht wird durch die Anfechtung die Rückgabe des veräußerten Gegenstandes an den Schuldner und damit die Wiederherstellung einer Vollstreckungsmöglichkeit des Gläubigers.

Gläubigerverzug
(auch Annahmeverzug) liegt vor, wenn die Erfüllung des Schuldverhältnisses dadurch verzögert wird, dass Gläubiger die ihm ordnungsgemäß und tatsächlich angebotene Leistung nicht annimmt. Ausnahmsweise reicht ein wörtliches Angebot oder es kann von einem Angebot ganz abgesehen werden. Die nachteiligen Folgen des Annahmeverzugs für den Gläubiger sind im wesentlichen der Übergang der Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Sache, Wegfall der Verzinsung einer Geldschuld und das Recht des Schuldners zur Besitzaufgabe.

Gleichbehandlung
bedeutet im Arbeitsrecht, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, seine Arbeitnehmer (z.B. bei Gratifikationen) – im wesentlichen – gleich zu behandeln. Seine Verletzung führt zu direkten Ansprüchen des schlechter gestellten Arbeitnehmers.

GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Alle Gesellschafter haften nur mit ihrer Stammeinlage.

Gratifikation
Wegen besonderer Anlässe (Weihnachten, Dienstjubiläum etc) können Arbeitnehmer neben ihrem laufenden Arbeitslohn Gratifikationen erhalten. Der Arbeitgeber kann zu dessen Gewährung verpflichtetet sein durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes oder Betriebsvereinbarung.

Grundbuch
Register, in welches Grundstücke und alle dieses Grundstück betreffenden Rechtsverhältnisse eingetragen werden.

Grundgesetz
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist die (ursprünglich nur als vorübergehend gedachte) Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Seit dem Beitritt der Länder der früheren DDR (Einigungsvertrag) gilt es auch dort. Die ersten 19 Artikel stellen die sog. Grundrechte dar. Das Grundgesetz regelt die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen des Grundgesetzes bedürfen einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat. Wesentliche, tragende Verfassungsgrundsätze, wie die föderalistische Struktur der Bundesrepublik, der Schutz der Menschenwürde, die Gewaltenteilung sowie das Rechts- und Sozialstaatsprinzip sind einer Änderung sogar generell entzogen.

Grundpfandrechte
sind Rechte an Grundstücken, die den Eigentümer zur Duldung der Zwangsvollstreckung verpflichten. Dies sind Grundschuld, Hypothek und Rentenschuld.

Grundrechte
Das Grundgesetz enthält in seinem ersten und wichtigsten Abschnitt die Grundrechte. Daneben finden sich in anderen Abschnitten noch grundrechtsähnliche Rechte, insbesondere das Recht auf rechtliches Gehör und den gesetzlichen Richter. Die Grundrechte sind im einzelnen: die Menschenwürde, die Unverletzlichkeit der persönlichen Freiheit, der Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz (Gleichbehandlung), die Gleichberechtigung von Mann und Frau, die Glaubens- und Gewissensfreiheit, die Meinungsfreiheit, die Kunstfreiheit, der Schutz von Ehe und Familie, die Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit, die Freizügigkeit, die Berufsfreiheit, die Eigentumsgarantie, das Asylrecht und das Recht auf effektiven Rechtsschutz.

Grundschuld
ist die Belastung eines Grundstücks in der Weise, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist. Sie gehört zu den Grundpfandrechten und wird in der Regel zur Absicherung eines Darlehens bestellt. Im Gegensatz zur Hypothek ist sie in ihrem Bestand von der gesicherten Forderung unabhängig: wird das Darlehen zurückbezahlt, bleibt die Grundschuld unverändert bestehen und kann später als Sicherheit für ein neues Darlehen wiederverwendet werden. Sie entsteht durch Einigung und Eintragung im Grundbuch; sie kann auf mehreren Grundstücken lasten (Gesamtgrundschuld) und ist übertragbar.

Gütergemeinschaft
ist ein Güterstand, den Eheleute durch Ehevertrag vereinbaren können; er hat zur Folge, dass die Vermögen der Eheleute grundsätzlich vollständig gemeinschaftliches Vermögen beider Eheleute werden, auch wenn nur einer von Ihnen den Kaufvertrag abschließt (sogenanntes Gesamtgut); die Ehegatten verwalten ihr Vermögen regelmäßig gemeinschaftlich. Dieser Güterstand ist heute praktisch bedeutungslos.

Güterstand
ist das zwischen Eheleuten bestehende Verhältnis im Hinblick auf ihr beiderseitiges Vermögen. Gesetzlicher Güterstand, der ohne anderweitige Vereinbarung automatisch mit der Eheschließung eintritt, ist die Zugewinngemeinschaft; notariell vereinbart werden können die Güterstände der Gütergemeinschaft oder der Gütertrennung.

Gütertrennung
ist ein Güterstand, den Eheleute durch Ehevertrag vereinbaren können; er hat zur Folge, dass die Vermögen der Eheleute rechtlich völlig voneinander getrennt sind; jeder Ehegatte verwaltet sein Vermögen selbst.

H

Haftung
bedeutet einmal das Einstehen müssen für eine Verpflichtung und zum anderen Haftung des Vermögens oder einer bestimmten Vermögensmasse eines Schuldners gegenüber dem Zugriff des Gläubigers. Meist setzt Haftung Verschulden voraus.

Haftungsbeschränkung
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) darf die Haftung für ein (nicht grob) fahrlässiges Verhalten des Verwenders oder einer seiner Hilfspersonen ausgeschlossen oder beschränkt werden. In anderen (sog. Individual-) Verträgen (also einzelvertraglich) darf die Haftung noch weiter beschränkt werden – bis zur Grenze der Verletzung der guten Sitten.

Halter
eines Kraftfahrzeuges ist, wer dieses für eigene Rechnung betreibt und die tatsächliche Verfügungsgewalt darüber besitzt. Er wird bei Zulassung des Fahrzeugs erfasst und im KFZ-Schein vermerkt. Der Halter muss nicht mit dem Eigentümer identisch sein. Der Halter eines Fahrzeugs ist für dessen einwandfreien technischen Zustand verantwortlich und zivilrechtlich für die Betriebsgefahr des Fahrzeugs. Verstöße, die mit dem Fahrzeug begangen werden, lösen dagegen mit Ausnahme der Verstöße im ruhenden Verkehr (i.d.R. Parkverstöße) eine Verantwortlichkeit nur des wirklichen Täters (Fahrers) aus.

Handelsregister
sind öffentliche, von jedermann einsehbare Register, die bei den Amtsgerichten geführt werden und in die Kaufleute und Handelsgesellschaften sowie bestimmte mit ihnen zusammenhängende Tatsachen eingetragen werden (u.a. Gesellschafter, Prokuraerteilung, ggf. haftendes Kapital, etc.). Ein redlicher Dritter kann sich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Eintragungen im Handelsregister verlassen.

Handelsvertreter
ist, wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Er hat sich um die Vermittlung oder den Abschluss von Geschäften zu bemühen; hierbei hat er das Interesse des Unternehmers (des sogenannten Prinzipals) wahrzunehmen. Der Handelsvertreter hat Anspruch auf Provision für alle während des Vertragsverhältnisses abgeschlossenen Geschäfte, die auf seine Tätigkeit zurückzuführen sind, §§ 84 ff. HGB.

Haustürgeschäft
Ein Haustürgeschäft ist dadurch gekennzeichnet, dass der Vertragsabschluss in einem Bereich vorgenommen wird, der im Normalfall von Geschäftsabschlüssen freigehalten wird. Zu diesem Bereich zählen insbesondere die Privatwohnung, der Arbeitsplatz, die Straße und der Freizeitbereich. Da ein dort angesprochener Kunde regelmäßig durch das betreffende Geschäft überrascht wird, hat er innerhalb einer Woche ein Widerrufsrecht. Das bedeutet, dass er den Vertragsschluss solange ohne weitere Gründe von sich aus rückgängig machen kann.

Hypothek
ist die Belastung eines Grundstücks in der Weise, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen ist, und zwar zur Erfüllung einer ihm zustehenden Forderung. Sie gehört zu den Grundpfandrechten, ihr Zweck ist die Absicherung einer Geldforderung. Anders als die Grundschuld ist sie unauflöslich mit der gesicherten Forderung verbunden (akzessorisch): verändert sich die Forderung, hat dies unmittelbar Auswirkungen auf die Hypothek. Die Hypothek entsteht durch Einigung und Eintragung im Grundbuch, außerdem muss der Gläubiger wegen der strengen Akzessorietät bereits Inhaber der zu sichernden Forderung sein. Wird die gesicherte Forderung abgetreten, geht auch die Hypothek auf den neuen Gläubiger über.

I

In dubio pro reo
(im Zweifel für den Angeklagten) bedeutet, dass im Strafprozess eine Verurteilung nur erfolgen darf, wenn das Gericht davon überzeugt ist, dass der Angeklagte die ihm zur Last gelegte Tat schuldhaft begangen hat. Damit muss nicht der Angeklagte seine Unschuld, sondern die Staatsanwaltschaft seine Schuld beweisen.

Inkasso
ist die Einziehung von Forderungen. Der Betrieb eines Inkassobüros ist nach § 14 Gewerbeordnung anzeigepflichtig und nach dem Rechtsberatungsgesetz besteht eine Erlaubnispflicht.

Insolvenz
(früher: Konkurs) ist ein gerichtliches Verfahren der Zwangsvollstreckung, das auf möglichst gleichmäßige Befriedigung aller Insolvenzgläubiger abzielt. Er ist geregelt in der Insolvenzordnung. Voraussetzung der Insolvenzeröffnung ist Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Schuldners. Mit dem Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichtes, der auf Antrag eines Gläubigers oder des Gemeinschuldners selbst ergeht, kann nur noch der Insolvenzverwalter über die Insolvenzmasse verfügen. Die Zwangsvollstreckung in einzelne Vermögensgegenstände des Gemeinschuldners ist während der Dauer des Insolvenzverfahrens ausgeschlossen. Im Rahmen der Insolvenz kann auch ein Zwangsvergleich geschlossen werden (Konkursstraftaten; Insolvenzordnung).

Insolvenzgeld
ist eine öffentliche Geldleistung. Zweck dieser Leistung ist es, das den Arbeitnehmern infolge Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers entgangene Arbeitsentgelt zu ersetzen, soweit es auf einen Zeitraum von 3 Monaten vor Insolvenzeröffnung entfällt; ausgezahlt wird der Nettolohn. Der Antrag ist binnen zwei Monaten nach Insolvenzeröffnung beim zuständigen Arbeitsamt zu stellen.

Insolvenzstraftaten
sind strafbare Handlungen im Zusammenhang mit einer Insolvenz. Ihr besonderes Kennzeichen ist, dass die entsprechenden Verhaltensweisen nur dann eine Strafbarkeit nach sich ziehen, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, seine Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist oder wenn der Täter seine Zahlungen insgesamt eingestellt hat. Unter den Insolvenzstraftaten sind vor allem folgende Delikte von Bedeutung: Bankrott liegt vor allem vor, wenn der Täter in einer Krise Vermögensbestandteile beiseite schafft, grob gegen Grundsätze ordnungsgemäßen Wirtschaftens verstößt, nicht bestehende Rechte anerkennt oder gegen Verpflichtungen im Zusammenhang mit seiner Buchführungs- oder Bilanzierungspflicht verstößt. Dasselbe gilt, wenn er durch solche Handlungen erst eine Krise herbeiführt. Gläubigerbegünstigung ist gegeben, wenn der Täter einem seiner Gläubiger – etwa einem guten Geschäftsfreund – für eine Forderung eine Befriedigung verschafft, die diesem so nicht zusteht. Das kann etwa darin bestehen, dass er noch vor Fälligkeit seiner Forderung sein Geld erhält oder dass ihm der Scheck eines zahlungsfähigen Dritten, der an sich auf dem überschuldeten Geschäftskonto gutgeschrieben werden müsste, überlassen wird. Schuldnerbegünstigung begeht schließlich, wer einem Schuldner dabei hilft, Bestandteile seines Vermögens beiseite zu schaffen.

Jugendamt
Aufgaben des Jugendamtes sind insbesondere, die Leistungen der Jugendhilfe zu erbringen. Solche Leistungen werden z.B. angeboten in Form von Jugendarbeit, Hilfen zur Erziehung, Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen, Beratung von Pflegern und Vormündern, Mitwirkung in Verfahren vor dem Vormundschafts- und Familiengericht, Amtspflegschaft und Amtsvormundschaft sowie Beurkundung und Beglaubigung und die Erteilung vollstreckbarer Urkunden.

K

Kapitalgesellschaft
ist eine rechtsfähige Gesellschaft, bei der die Mitgliedschaft ausschließlich in der reinen Kapitalbeteiligung der Gesellschafter besteht, nicht jedoch – wie bei der Personengesellschaft – in deren persönlicher Mitarbeit. Kapitalgesellschaften sind die Aktiengesellschaft, die Kommanditgesellschaft auf Aktien und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Charakteristisch für die Kapitalgesellschaften ist der relativ einfache An- und Verkauf von Geschäftsanteilen der Gesellschaft.

Kausalität
(Ursächlichkeit) beschreibt die Zurechenbarkeit eines Handelns oder Unterlassens zu einem bestimmten Erfolg.

Kindererziehungszeiten
In der gesetzlichen Rentenversicherung werden Zeiten der Erziehung eines Kindes in dessen ersten drei Lebensjahren, wenn diese im Bundesgebiet erfolgt, berücksichtigt. Für diese Zeit gelten Versicherungsbeiträge als bezahlt. Anzurechnen ist die Zeit für den Elternteil, der das Kind erzogen hat; bei gemeinsamer Erziehung können die Eltern bestimmen, wem die Zeit zuzuordnen ist. Werden mehrere Kinder gleichzeitig erzogen, wird die Erziehungszeit um die Monate der gleichzeitigen Erziehung verlängert, bei Zwillingen also um weitere 3 Jahre.

Kindergeld
wird nach näherer Bestimmung des Bundeskindergeldgesetzes ausbezahlt. Es handelt sich um eine Sozialleistung zur Minderung des Familienaufwands. Der Anspruch auf Kindergeld ist abhängig vom Vorliegen eines Kindschaftsverhältnisses, vom Wohnsitz und von der Bezugsberechtigung des Antragstellers. Auf die Staatsangehörigkeit kommt es nicht an. Ein Ausländer erhält Kindergeld, wenn er im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis und einer Arbeitserlaubnis ist. Als Kinder gelten neben ehelichen auch Stiefkinder, Pflegekinder und Enkel, wenn sie in den Haushalt des Antragstellers aufgenommen sind. Berücksichtigungsfähig sind Kinder grundsätzlich nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Befinden sie sich noch in Ausbildung, leisten sie ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ab oder ist eine Berufsausbildung mangels geeigneten Ausbildungsplatzes nicht möglich, ist eine Berücksichtigung bis zur Vollendung des 27. Lebens-jahres möglich. Die Dauer des gesetzlichen Grundwehrdienstes oder des Zivildienstes kann auf die Zeit des Bezugs von Kindergeld angerechnet werden. Das Kindergeld beträgt seit 1.1.2002 je Monat für das erste, zweite und dritte Kind € 154,–, für das vierte und jedes weitere Kind € 179,–. Der Vollzug des Kindergeldgesetzes obliegt der Bundesanstalt für Arbeit.

Kindesunterhalt
Der Unterhalt gegenüber Kindern. Verwandte in gerader Linie (z.B. Kinder und Eltern) sind einander verpflichtet, Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsberechtigt ist, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. §§ 1601, 1602 BGB. Kindesunterhalt wird der Höhe nach üblicher Weise gemäß der „Düsseldorfer Tabelle“ bestimmt.

Kommanditgesellschaft
(KG) ist eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma (= Name) gerichtet ist; mindestens ein Gesellschafter haftet den Gläubigern der KG für deren Verbindlichkeiten unmittelbar und unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen (Komplementär), beliebig viele weitere Gesellschafter (Kommanditisten) haften nur mit ihrer Einlage (Kommanditanteil).

Kommanditist
ist ein Gesellschafter der Kommanditgesellschaft, der nur in Höhe seiner Einlage für die Verbindlichkeiten der Kommanditgesellschaft haftet.

Komplementär
ist der Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG), der den Gesellschaftsgläubigern unmittelbar und unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen haftet und die KG nach außen vertritt, §§ 161 ff. HGB.

Konkludente
Handlung ist eine stillschweigende, durch schlüssiges Verhalten zum Ausdruck gebrachte Willenserklärung (z.B. Hinlegen des Geldes beim Kauf einer Packung Zigaretten).

Konkurs
jetzt: Insolvenz

Kostenentscheidung
Im Zivilprozess enthält das Urteil eine von Amts wegen zu treffende Kostenentscheidung. Die Kostenentscheidung ist grundsätzlich nur zusammen mit der Hauptsacheentscheidung anfechtbar.

Krankengeld
ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Krankengeld gehört neben der Krankenpflege zu den wichtigsten Leistungen dieses Sozialversicherungszweigs. Anspruchsvoraussetzung ist neben der Versicherteneigenschaft die Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit. Der Anspruch entsteht dann, sobald der Arbeitgeber nicht mehr zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist. Der Anspruch auf Krankengeld ist grundsätzlich auf 78 Wochen innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren begrenzt. Es beträgt 80 v.H. des Regellohns des Versicherten.

Kranzgeld
nannte man früher den Anspruch einer Verlobten gegen ihren Verlobten, dem sie den Geschlechtsverkehr (die „Beiwohnung“) gestattet hat, wegen dessen unberechtigtem Rücktritt vom Verlöbnis, früher § 1300 BGB .

Kreditoren
werden die Gläubiger, Debitoren die Schuldner genannt.

Kündigung
ist eine einseitige Willenserklärung, durch die ein Schuldverhältnis mit Wirkung für die Zukunft beendet wird. Kündigungen sind im Gesetz vor allem bei Dauerschuldverhältnissen wie Miete oder Arbeitsverhältnissen vorgesehen. Von der ordentlichen Kündigung, die meist an bestimmte Fristen gebunden ist, ist die außerordentliche Kündigung zu unterschieden, bei der meist keine Fristen einzuhalten sind. Für sie müssen besonders wichtige Gründe für die (meist sofortige) Beendigung der vertraglichen Beziehungen vorliegen.

L

Leasing
nennt man einen Vertrag, bei dem der Leasinggeber dem Leasingnehmer eine Sache gegen Entgelt zum Gebrauch überlässt, wobei jedoch der Leasingnehmer alleine die Gefahr für Instandhaltung, Sachmängel, Untergang oder Beschädigung der Sache trägt. Der Leasingvertrag ist ein atypischer Mietvertrag mit Kaufvertragselementen. Die in Deutschland häufigste Form ist das sogenannte Finanzierungsleasing. Dabei wird eine meist teure Sache vom Leasinggeber erworben und dem Leasingnehmer für eine längere Zeit überlassen.

Leistungsort
ist der Ort, an dem der Schuldner die Leistungshandlung zu erbringen hat. Für die Bestimmung des Leistungsorts ist zunächst die Vereinbarung der Parteien maßgebend. Fehlt eine ausdrückliche Vereinbarung, entscheiden die Umstände, insbesondere die Natur des Schuldverhältnisses. Der Leistungsort bestimmt nicht selten die örtliche Zuständigkeit der Gerichte.

Liquidation
ist die Auflösung einer Gesellschaft zum Zwecke der vollständigen Befriedigung der Gläubiger (andernfalls droht Insolvenz) und die Verteilung etwaig verbleibenden Überschusses an die Gesellschafter.

Liquidität
bedeutet die Fähigkeit, allen Zahlungsverpflichtungen termin- und betragsgemäß nachkommen zu können. Ist dies nicht der Fall, folgt in der Regel die Insolvenz.

Lohnfortzahlung
siehe Entgeltfortzahlung.

Lohnpfändung
ist die Pfändung von Arbeitseinkommen. Sie ist zum Schutz der Arbeitnehmer stark eingeschränkt. So sind bestimmte Bezüge überhaupt nicht, andere nur zum Teil pfändbar. Darüber hinaus gibt es Pfändungsfreigrenzen, die etwa für alleinstehende Schuldner ab 01.01.2002 € 940,– monatlich betragen.

Lügendetektor
darf im Strafverfahren in Deutschland nicht verwendet werden, weil er die Willensentschließung beeinträchtigt, § 136a StGB. Selbst wenn der Beschuldigte dem Einsatz zustimmt, scheiden Aussagen eines Lügendetektors als Beweismittel aus.

M

Mahnbescheid
wird im Rahmen des gesetzlichen Mahnverfahrens vom Gericht auf Antrag des Gläubigers erlassen. Gegen den Mahnbescheid kann der Schuldner Widerspruch erheben. Die Widerspruchsfrist beträgt 2 Wochen ab der Zustellung des Mahnbescheids, ist aber auch noch später möglich, solange der nachfolgende Vollstreckungsbescheid noch nicht verfügt ist.

Mangelfolgeschaden
ist ein Schaden, der aufgrund einer mangelhaften Lieferung oder Leistung nicht am Vertragsobjekt selbst entstanden ist (z.B. Wasserschaden infolge unzureichender Bauwerksabdichtung). Der Geschädigte kann bei Verschulden (hier des Werkunternehmers oder des Architekten bei Planungsfehlern) Schadensersatz verlangen.

Manteltarifvertrag
ist ein Tarifvertrag, der die grundsätzlichen und allgemeinen Regelungen und Arbeitsbedingungen für die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer enthält. Daneben gibt es vor allem Lohntarifverträge, aber auch solche für Zusatzleistungen.

Massenentlassung
Nach § 17 Kündigungsschutzgesetz besteht dem Arbeitsamt gegenüber Anzeigepflicht bei Entlassungen innerhalb von 30 Tagen von mehr als 5 Arbeitnehmern in Betrieben mit in der Regel mehr als 20 und weniger als 60 Arbeitnehmern, von 10 % der im Betrieb regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer oder aber mehr als 25 Arbeitnehmers in Betrieben mit in der Regel mindestens 60 und weniger als 500 Arbeitnehmern sowie von mindestens 30 Arbeitnehmer in Betrieben mit in der Regel mindestens 500 Arbeitnehmern; zulässig sind sie nur mit Genehmigung des jeweiligen Landesarbeitsamtes.

Mietwucher
liegt vor, wenn die zwischen Vermieter und Mieter vereinbarte Miete mindestens 50% über der örtlichen Vergleichsmiete liegt. Eine entsprechende Vereinbarung ist dann hinsichtlich der Vereinbarung des Mietzinses unwirksam und die ortsübliche Miete gilt als geschuldet. Straftatbestand!

Minderung
ist ein Gewährleistungsanspruch, der beim Kauf (§ 441 BGB), beim Werkvertrag (§ 638 BGB) und beim Reisevertrag (§ 651d BGB) im Falle einer mangelhaften Leistung besteht. Dabei wird der Kaufpreis, der Werklohn bzw. der Reisepreis herabgesetzt.

Mindesturlaub
ist gesetzlich festgelegt. Er beträgt nach dem Bundesurlaubsgesetz 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche und 20 Werktage bei einer 5-Tage-Woche, also stets 4 Wochen pro Jahr.

Miteigentum
liegt vor, wenn mehrere gemeinsame Eigentümer einer Sache in Gemeinschaft nach Bruchteilen sind.

Mitverschulden
Im Rahmen von Schadensersatzansprüchen (z.B. bei Verkehrsunfällen) kann das Mitverschulden einmal in einer vorwerfbaren Mitverursachung liegen, zum anderen auch in einem Unterlassen notwendiger Schutzvorkehrungen oder der Missachtung eigener Interessen. So können Schmerzensgeldansprüche erheblich gekürzt werden, wenn der Gurt nicht angelegt wurde. Eine Missachtung seiner eigenen Interessen muss sich beispielsweise vorwerfen lassen, wer sich zu einem erkennbar Angetrunkenen in das Auto setzt, denn hier ist nach der Lebenserfahrung mit einem Unfall zu rechnen.

Mutterschaftsgeld
erhalten Frauen, die Mitglied einer Krankenkasse sind und dort Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit haben oder denen wegen der Schutzfristen (6 Wochen vor und 8 bzw. bei Mehrlingsgeburten 12 Wochen nach der Geburt) kein Arbeitsentgelt gezahlt wird. Die Höhe des Mutterschaftsgeldes entspricht der Höhe des Krankengeldes.

Mutterschutz
Das Mutterschutzgesetz gilt für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, und für Heimarbeiterinnen. Zum Schutze der werdenden Mutter ist die Arbeitsplatzgestaltung besonders geregelt. Ferner bestehen Beschäftigungsverbote in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung sowie bis zum Ablauf von 8 Wochen (bzw. 12 Wochen bei Mehrlings- oder Frühgeburten) nach der Entbindung. Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung ist unzulässig. War dem Arbeitgeber die Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Kündigung nicht bekannt, muss sie innerhalb von 2 Wochen mitgeteilt werden – auch dann ist die Kündigung unwirksam. Frauen, die Mitglied einer Krankenkasse sind, erhalten für die Zeit der Schutzfristen Mutterschaftsgeld oder Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Für Beamtinnen gilt die VO über den Mutterschutz für Beamtinnen.

N

Nacherbe
ist ein Erbe, der erst Erbe wird, nachdem zunächst ein anderer Erbe (Vorerbe) geworden war. Er hat beim Eintritt des Nacherbfalls (regelmäßig ist dies der Tod des Vorerben) einen Anspruch auf Herausgabe der Erbschaft – von wem auch immer.

Nachlass
siehe Erbschaft

Naturalrestitution
besagt, dass der zu Schadensersatz Verpflichtete den Zustand herstellen muss, der bestanden hat, bevor es zu dem vom ihm verursachten Schaden gekommen ist. Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Geschädigte aber statt der Herstellung auch den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen.

Natürliche Person
bezeichnet in unserer Rechtsordnung den Menschen, dessen Rechtsfähigkeit mit der Geburt beginnt und mit dem Tod endet. Das Gegenstück sind juristische Personen, also rechtfähige Gesellschaften oder Körperschaften.

Nichteheliche Lebensgemeinschaft
Auf sie finden grundsätzlich die allgemeinen Vorschriften Anwendung, nicht diejenigen des Ehe- oder Familienrechts.

Nießbrauch
Ein Recht, dass den Inhaber berechtigt, eine fremde Sache umfassend zu nutzen. Er kann an beweglichen Sachen und an Rechten bestehen sowie als Belastung eines Grundstücks. Als Grundstücksbelastung gehört er zu den Dienstbarkeiten und entsteht durch Einigung und Eintragung im Grundbuch. Der Nießbrauch ist nicht übertragbar und nicht vererblich.

Notfrist
ist im Zivilprozess eine Frist, die im Gesetz ausdrücklich als solche bezeichnet ist. Das Wesen der Notfristen besteht darin, dass sie nicht verlängerbar sind, sie auch während des Ruhens des Verfahrens laufen und dass nur bei unverschuldeter Versäumung Wiedereinsetzung gewährt werden kann. Notfristen sind beispielsweise die Rechtsmitteleinlegungsfrist (z.B für die Berufung).

Nutzungsausfall
bezeichnet die unterbliebene Nutzung eines Rechts oder einer Sache. Im Schadensrecht ist derjenige, der für diesen Nutzungsausfall verantwortlich ist, verpflichtet, die unterbliebene Nutzung durch Geld zu entschädigen. Praktische Bedeutung hat diese Nutzungsausfallentschädigung bei der Sachbeschädigung eines Kraftfahrzeugs.

O

Offenbarungseid
war die frühere Bezeichnung für eine eidesstattliche Versicherung zur Bekräftigung der Richtigkeit eines vom Schuldner vorgelegten Vermögensverzeichnisses nach erfolglos verlaufener Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in sein bewegliches Vermögen.

Offene Handelsgesellschaft
(OHG) ist eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines vollkaufmännischen Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma (= Name der Gesellschaft) gerichtet ist. Ihre Gesellschafter haften den Gläubigern der Gesellschaft für deren Verbindlichkeiten unmittelbar und unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen, wie auch bei einer Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (GbR).

Offizialdelikt
ist eine strafbare Handlung, die von Amts wegen, also ohne Rücksicht auf den Willen des Verletzten verfolgt wird. Den Gegensatz bildet das Antragsdelikt, bei dem die strafbare Handlung nur auf Antrag des Verletzten verfolgt wird.

Ordnungsgeld
ist ein Ordnungsmittel, mit dessen Hilfe das Gericht die ordnungsgemäße Abwicklung des gerichtlichen Verfahrens gewährleisten kann. Ein Ordnungsgeld kann zum Beispiel festgesetzt werden gegen geladene, jedoch nicht erschienene Zeugen und Sachverständige.

Ordnungshaft
bis zu einer Woche kann gegen Parteien, Beschuldigte, Zeugen, Sachverständige oder bei der Verhandlung nicht beteiligte Personen festgesetzt werden, die sich in der Sitzung einer Ungebühr schuldig machen. Die Ordnungshaft kann sofort vollstreckt werden (wie wiederholt seitens des Richters Schill geschehen).

Ordnungswidrigkeit
Ordnungswidrigkeiten sind Rechtsverstöße, die keinen kriminellen Unrechtsgehalt haben. Sie sind daher nicht mit Strafe bedroht, sondern können im sogenannten Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Geldbuße geahndet werden. Ordnungswidrigkeiten sind in zahlreichen Gesetzen verstreut. Von besonderer praktischer Bedeutung sind die Verstöße gegen Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Gegen einen wegen einer Ordnungswidrigkeit ergangenen Bußgeldbescheid kann innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Wird dann der Bußgeldbescheid durch die zuständige Verwaltungsbehörde nicht zurückgenommen und das Verfahren auch in dem nachfolgenden Zwischenstadium nicht eingestellt, so kommt es zu einem Verfahren vor dem zuständigen Amtsgericht. Dieses folgt im wesentlichen den Regeln des Strafprozesses. In eine weitere Instanz ist der Rechtsweg nur noch in sehr eingeschränktem Umfang eröffnet.

Ortsübliche Vergleichsmiete
ist die Miete für eine Wohnung, die üblicherweise in der Gemeinde für eine Wohnung vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage gezahlt wird. Sie kann für die Begründung einer Mieterhöhung zugrunde gelegt werden.

P

Pacht
ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den der Verpächter verpflichtet wird, dem Pächter den Gebrauch des verpachteten Gegenstandes und den Genuss der Früchte gegen Entgelt zu gewähren. In der Befugnis des Pächters, aus der bestimmungsgemäßen Verwertung der Sache einen Ertrag zu erzielen, liegt der wesentliche Unterschied zur Miete (dort nur Gebrauchsüberlassung). Anders als bei der Miete können auch Rechte verpachtet werden (zum Beispiel Urheberrechte). Auf die Pacht finden im wesentlichen die mietrechtlichen Vorschriften entsprechend Anwendung. Besondere Vorschriften bestehen bei Landpacht, Kleingartenpacht, Jagd- und Fischereipacht.

Partnerschaft
ist eine im Partnerschaftsregister einzutragende Gesellschaft, in der sich Angehörige Freier Berufe (z.B. Ärzte, Steuerberater oder Rechtsanwälte) zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen. Gesetzliche Grundlage ist das Partnerschafsgesellschaftsgesetz vom 25.7.1994.

Passivlegitimation
besitzt im Zivilprozess der Beklagte, wenn der Anspruch, den der Kläger erhebt, sich (jedenfalls auch) gegen den Beklagten richtet. Ohne Passivlegitimation ist die Klage unbegründet.

Pfändung
ist die staatliche Beschlagnahme eines Gegenstandes zum Zwecke der Gläubigerbefriedigung. Sie ist Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen. Die Pfändung körperlicher Sachen wird durch den Gerichtsvollzieher durch Wegnahme oder Anbringung eines Pfandsiegels bewirkt. Dadurch entsteht ein Pfandrecht. Für die Pfändung von Rechten ist das Vollstreckungsgericht zuständig, das einen Pfändungsbeschluss erlässt. Zur Pfändung von Arbeitseinkommen siehe Lohnpfändung.

Pflichtteil
ist eine Mindestbeteiligung naher, aber (mindestens teilweise) enterbter Angehöriger (Abkömmlinge, Eltern, Ehegatte) am Nachlass eines Erblassers, die nur unter besonders engen Voraussetzungen entzogen werden kann. Der Pflichtteilsanspruch ist ein schuldrechtlicher Geldanspruch in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Daneben gibt es den Pflichtteilergänzungsanspruch, bei welchem die in den letzten 10 Jahren vor dem Erbfall verschenkten Vermögenswerte für die Berechnung des Pflichtteilsanspruchs wieder hinzugerechnet werden.

Pflichtteilsergänzungsanspruch
Hat der Erblasser einem Dritten eine Schenkung gemacht, so kann der Pflichtteilsberechtigte als Ergänzung des Pflichtteils den Betrag verlangen, um den sich der Pflichtteil erhöht, wenn der verschenkte Gegenstand dem Nachlass wieder fiktiv hinzugerechnet wird. Der Anspruch ist nach Ablauf von 10 Jahren nach der Schenkung ausgeschlossen. §§ 2325, 2326 BGB.

Positive Vertragsverletzung
ist ein Fall der Leistungsstörung, heute unter § 280 I BGB subsumiert. Hierunter fallen alle schuldhaften Pflichtverletzungen im Rahmen eines Schuldverhältnisses, die weder der Unmöglichkeit, noch dem Verzug zuzuordnen sind und deren Folgen nicht von den gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen erfasst werden. Der Anwendungsbereich der positiven Vertragsverletzung ist daher ziemlich umfassend. Als Haupttypen können jedoch die Schlechtleistung und die Verletzung von Nebenpflichten genannt werden. Die positive Vertragsverletzung stellt eine Anspruchsgrundlage für Schadensersatzansprüche dar.

Präklusion
bedeutet Ausschluss. Präkludiert ist im Zivilprozess vor allem derjenige, der Sachvortrag verspätet einbringt.

Probearbeitsverhältnis
ist ein Arbeitsverhältnis, das während der vertraglich vereinbarten Probezeit leichter lösbar ist als ein normales Arbeitsverhältnis. In Gesetz und Tarifverträgen sind Kündigungsfristen während der Probezeit von 1 bis 14 Tage vorgesehen.

Produkthaftung
ist die gesetzlich im Produkthaftungsgesetz festgelegte Gefährdungshaftung eines Produzenten für Produktmängel, insbesondere gegenüber dem Endabnehmer. Von der Produkthaftung ausgenommen sind nicht weiter verarbeitete landwirtschaftliche Naturprodukte. Nach diesem Gesetz besteht kein Anspruch auf Schmerzensgeld.

Prokura
ist eine besondere handelsrechtliche Vollmacht mit gesetzlich bestimmtem Umfang: Sie ermächtigt den Prokuristen zu allen Arten von Geschäften, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringen kann. Sie kann nur von einem Vollkaufmann erteilt werden und muss im Handelsregister eingetragen werden.

Prozesskostenhilfe
(früher Armenrecht) wird Personen gewährt, die wirtschaftlich nicht in der Lage sind (auch nicht über einen Prozesskostenvorschuss), Anwalts- und Gerichtskosten zu zahlen. Diese Personen werden von den Prozesskosten befreit oder mit nur geringen Raten belastet, die maximal 4 Jahre lang zu zahlen sind.

Prozesskostenvorschuss
kann ein unterhaltsberechtigter Ehegatte in einem Prozess, der eine persönliche Angelegenheit betrifft, von seinem Ehepartner verlangen, wenn er nicht in der Lage ist, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen und die Leistung eines solchen Vorschusses der Billigkeit entspricht, § 1360a Abs. 4 BGB.

Prozessstandschaft
ist die Kompetenz, im eigenen Namen in einem Prozess ein fremdes Recht geltend zu machen. Sie besteht etwa für den Konkursverwalter, den Zwangsverwalter und den Nachlaßverwalter aber auch für den sorgeberechtigten Elternteil für seine minderjährigen Kinder (z.B. um Unterhalt einzuklagen).

R

Rechtliches Gehör
kann nach Art. 103 Abs. 1 des GG vor Gericht jedermann beanspruchen. Es handelt sich um ein Grundrecht, das Gerichten und Behörden die Pflicht auferlegt, Entscheidungen erst dann zu treffen, wenn dem Betroffenen vorher Gelegenheit gegeben wurde, sich dazu zu äußern.

Rechtskraft
Im Zivilprozess tritt Rechtskraft ein, wenn die Entscheidung mit Rechtsmitteln nicht mehr angreifbar, also unanfechtbar, ist. Die bedeutet, dass der Inhalt der Entscheidung für das Gericht und für die Parteien maßgeblich ist. Durch eine rechtskräftige Entscheidung soll eine nochmalige Entscheidung über denselben Streitgegenstand vermieden und damit zur Rechtssicherheit und zum Rechtsfrieden beigetragen werden.

Rechtsschutzbedürfnis
ist das notwendige berechtigte Interesse, um zum Erreichen eines bestimmten Zweckes ein Gericht in Anspruch nehmen zu können. Bei Leistungsklagen liegt das Rechtsschutzbedürfnis regelmäßig vor. Bei Gestaltungsklagen, wie der Klage auf Abgabe einer Willenserklärung, liegt das Rechtsschutzbedürfnis immer vor, da das Urteil benötigt wird, um die materielle Rechtslage zu verändern. Feststellungsklagen sind nur zulässig, wenn ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung bestimmter Umstände besteht.

Restitutionsklage
ist eine Klage, durch die ein bereits rechtskräftiges Urteil wieder beseitigt werden soll, damit die Sache neu verhandelt und entschieden werden kann. Dieses Wiederaufnahmeverfahren ist als Ausnahme nur unter strengen Voraussetzungen möglich (z.B. weil der Zeuge, auf dessen Aussage das Urteil beruht, zwischenzeitlich wegen Meineids verurteilt wurde).

Revision
Die Revision ist ein Rechtsmittel, das im Gegensatz zur Berufung keine erneute Tatsacheninstanz eröffnet, sondern nur der Überprüfung eines Urteils auf Rechtsfehler dient. Im Zivilprozess findet die Revision grundsätzlich nur gegen Berufungsurteile des Oberlandesgerichts und bei ausdrücklicher Zulassung statt. In der Arbeitsgerichtsbarkeit ist die Revision gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts an das Bundesarbeitsgericht dann statthaft, wenn sie das Landesarbeitsgericht direkt oder das Bundesarbeitsgericht aufgrund einer Nichtzulassungsbeschwerde zugelassen hat.

Rubrum
Urteilskopf.

Rücktritt
Im Zivilrecht ist der Rücktritt ein Gestaltungsrecht, durch dessen Ausübung ein wirksam zustande gekommener Vertrag von Beginn an rückgängig gemacht wird. Das Rücktrittsrecht für eine Vertragspartei kann sich aus dem zugrundeliegenden Vertrag oder aus dem Gesetz ergeben. Nach erfolgtem Rücktritt muss der Vertrag rückabgewickelt werden, wobei insbesondere die Parteien die jeweils schon erhaltenen Leistungen wieder zurückgeben und Nutzungen erstatten müssen. Im Strafrecht gibt es unter bestimmten Vorrausetzungen den (straffreien) Rücktritt vom Versuch der Begehung einer Straftat.

Rückwirkung
von Gesetzen ist unzulässig, wenn das Gesetz einen Sachverhalt erfasst, der vor dem Zeitpunkt seines Erlasses bereits abgeschlossen war oder wenn das Vertrauen nicht schutzwürdig ist oder wenn die Betroffenen nicht vertrauen durften (z.B. wenn vorgesehene Änderungen durch Veröffentlichungen bekannt waren).

S

Schaden
ist jeder unfreiwillige Nachteil, den jemand an den eigenen, rechtlich geschützten Gütern erleidet, egal ob es sich um einen Vermögensschaden handelt oder um einen Nichtvermögensschaden (z.B. Körperschäden). Eine Ersatzpflicht für Nichtvermögensschäden besteht nur ausnahmsweise (siehe Schmerzensgeld).

Schadenersatz
st der Ausgleich des einer natürlichen oder juristischen Person entstandenen Schadens. Schadensersatz muss nur geleistet werden, wenn dies gesetzlich ausdrücklich angeordnet ist. Grundsätzlich hat Schadenersatz durch Herstellung des Zustandes zu erfolgen, der ohne das Schadensereignis bestehen würde (sog. Naturalrestitution); nur ausnahmsweise kann der Verletzte statt dessen Schadenersatz in Geld verlangen.

Schadensfreiheitsrabatt
Vor allem im Rahmen der Haftpflichtversicherung und der Kaskoversicherung für Kraftfahrzeuge spielt der Schadensfreiheitsrabatt eine wichtige Rolle. Man versteht unter diesem Begriff, dass nach dem schadensfreien Ablauf eines bestimmten Zeitraums die Höhe der zu zahlenden Versicherungsprämie um einen bestimmten Prozentsatz vermindert wird. Nach dem derzeitigen Stand liegt der niedrigste Beitragssatz bei 30 %. Umgekehrt führen Schäden oder sonstige ungünstige Einstufungen des Risikos – etwa bei Fahranfängern – zu Zuschlägen (sogenannter Malus), so dass die Prämie auf bis zu 260 % steigen kann.

Schmerzensgeld
ist die Entschädigung in Geld, die zivilrechtlich bei einer unerlaubten Handlung wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder einer Freiheitsentziehung verlangt werden kann; ausnahmsweise wird hier ein Schaden ersetzt, der kein Vermögensschaden, sondern immaterieller Schaden ist (siehe auch Schadensersatz).

Schuldanerkenntnis
ist ein Vertrag, durch den das Bestehen einer Schuld anerkannt wird. Ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis liegt vor, wenn eine bereits bestehende Schuld bestätigt wird, um sie dem Streit der Parteien zu entziehen oder um eine Beweiserleichterung zu erreichen. Durch ein konstitutives Schuldanerkenntnis soll unabhängig von einem bereits bestehenden Schuldgrund eine neue, selbständige Schuld geschaffen werden.

Schuldbeitritt
bedeutet, dass im Rahmen eines Schuldverhältnisses neben den alten noch ein neuer Schuldner tritt. Der alte Schuldner wird von der Schuld nicht befreit, beide haften gesamtschuldnerisch.

Schuldner
ist diejenige Partei eines Schuldverhältnisses, die verpflichtet ist, einem anderen (dem Gläubiger) eine Leistung zu erbringen. In der Zwangsvollstreckung wird derjenige, gegen den vollstreckt wird, ebenfalls Schuldner genannt.

Schuldnerverzug
ist ein Fall der Leistungsstörung, bei dem der Schuldner eine ihm noch mögliche Leistung aus einem von ihm zu vertretenden Grund (rechtswidrig) verzögert. Er setzt neben der Fälligkeit der Forderung regelmäßig eine Mahnung voraus. Einer Mahnung bedarf es i.d.R. nur dann nicht, wenn die Fälligkeit kalendermäßig bestimmt. Der sich im Verzug befindliche Schuldner hat den entstehenden Schaden zu ersetzen, haftet schärfer und muss Verzugszinsen bezahlen.

Schwerbehinderte
Menschen. Nach der Definition im SGB IX (§§ 80 ff; früher Schwerbehindertengesetz) sind Schwerbehinderte Menschen Personen, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind und infolge dieser Behinderung in ihrer Erwerbsfähigkeit nicht nur vorübergehend um mindestens 50 % gemindert sind. Behinderte, deren Erwerbsfähigkeit um mehr als 30 %., aber weniger als 50 v.H. gemindert ist und die ohne Maßnahmen nach dem Schwerbehindertengesetz Schwierigkeiten im Erwerbsleben haben, sind auf Antrag vom Arbeitsamt den Schwerbehinderten gleichzustellen. Arbeitgeber, die Betriebe mit mindestens 16 Arbeitsplätzen unterhalten, müssen mindestens 6 % Schwerbehinderte beschäftigen; wird diese Quote nicht erfüllt, ist für jede nicht besetzte Stelle eine Ausgleichsabgabe zu zahlen. Zum Nachweis für die Schwerbehinderung dient der von den Versorgungsämtern ausgestellt Schwerbehindertenausweis, in den der Grad der Behinderung und sonstige gesundheitliche Merkmale (etwa eine außergewöhnliche Gehbehinderung) eingetragen werden. Für Streitigkeiten über die Ausstellung, die Berichtigung oder die Einziehung von Schwerbehindertenausweisen ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten gegeben. Schwerbehinderte Menschen genießen einen besonderen Kündigungsschutz, der auch ohne Kenntnis des Arbeitgebers greift. Ferner gibt es diverse Steuervorteile und Zusatzurlaub für Schwerbehinderte Menschen.

Selbstschuldnerische
ist eine Form der Bürgschaft, bei der der Bürge nicht die Einrede der Vorausklage gegen den Hauptschuldner erheben kann. Normalerweise kann der Bürge die Befriedigung des Gläubigers verweigern, solange dieser nicht eine Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner ohne Erfolg versucht hat. Der Bürge haftet nach dem gesetzlichen „Normalfall“ also erst dann, wenn beim Hauptschuldner nichts mehr zu holen ist. Auf das Recht, den Hauptschuldner zunächst darauf zu verweisen, den Hauptschuldner zu verklagen und die Zwangsvollstreckung zu versuchen, verzichtet der Bürge bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft. Deshalb ist diese Form der Bürgschaft für den Bürgen besonders gefährlich, aber für den Gläubiger besonders interessant (in der Praxis ist sie deshalb der Regelfall).

Sequestration
bedeutet im Verfahrensrecht die Verwaltung einer Sache durch einen Dritten (Sequester). Der Begriff hat praktische Bedeutung in der Zwangsverwaltung im Rahmen des Vollstreckungsrechts.

Sicherheitsleistung
soll den Sicherungsnehmer vor drohenden Rechtsnachteilen schützen. Sie kann auf einem Vertrag (z. B. Mietkaution) oder auf einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Sicherheitsleistung beim Zugewinnausgleich nach § 1389 BGB) beruhen. Wer Sicherheit zu leisten hat, kann dies unter anderem durch Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren, durch Verpfändung von Forderungen oder beweglicher Sachen oder durch Bestellung von Hypotheken bewirken.

Sicherungsabtretung
ist die zur Sicherung eines Anspruchs vorgenommene Abtretung einer Forderung an diesen.

Sicherungshypothek
Eine Hypothek, die in der Regel ohne Mitwirkung des Eigentümers und Schuldners im Grundbuch als Sicherungshypothek eingetragen wird (also meist als Zwangshypothek im Rahmen der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück besteht).

Sicherungsübereignung
Ein Sicherungsgeschäft, das im Gesetz nicht geregelt, aber gewohnheitsrechtlich anerkannt und im Wirtschaftsleben sehr verbreitet ist. Der Eigentümer einer beweglichen Sache (Sicherungsgeber) übereignet diese seinem Gläubiger (Sicherungsnehmer, Sicherungseigentümer) zur Absicherung einer Geldforderung. In einem gesonderten Sicherungsvertrag wird festgelegt, dass der Sicherungsnehmer nur bei Eintritt bestimmter Voraussetzungen (z.B. bei längerem Zahlungsverzug) von seiner Eigentümerstellung Gebrauch machen und die Sicherungssache verwerten darf. Sie ist meist auflösend bedingt durch die Rückzahlung der Forderung vereinbart. Der Sicherungsgeber behält den Besitz und die Nutzungsmöglichkeit; darin liegt der Vorteil gegenüber dem Pfandrecht.

Sittenwidrigkeit
bedeutet im Privatrecht, dass ein Rechtsgeschäft gegen die guten Sitten verstößt. Eine solche Verletzung liegt vor, wenn das Geschäft gegen das Anstandsgefühl aller „billig und gerecht Denkenden“ verstößt. Der Begriff der guten Sitten ist dabei einem ständigen Wandel unterworfen. Sittenwidrige Rechtsgeschäfte sind nichtig. Wer einem anderen in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich Schaden zufügt, ist diesem zum Schadensatz verpflichtet.

Sozialhilfe
Die im Bundessozialhilfegesetz geregelte Sozialhilfe hat die Aufgabe, deren Empfängern die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Sozialhilfe ist dabei grundsätzlich als Hilfe zur Selbsthilfe zu verstehen, d.h. es soll dem Betreffenden ermöglicht werden, künftig ein Leben zu führen, ohne auf den Sozialhilfebezug angewiesen zu sein. Sozialhilfe wird als Geld- oder Sachleistung gewährt. Die Sozialhilfe ist grundsätzlich nachrangig (subsidiär), ein Anspruch besteht also nicht, wenn der Antragsteller Ansprüche gegen Dritte, etwa auch andere Sozialleistungsträger hat.

Splittingverfahren
bedeutet die steuerliche Zusammenveranlagung von Ehegatten (sowie bei einem verwitweten Steuerpflichtigen für den Veranlagungszeitraum, der dem Kalenderjahr folgt, in dem der Ehegatte verstorben ist, wenn der Steuerpflichtige und sein verstorbener Ehegatte im Zeitpunkt des Todes die Voraussetzungen der Ehegattenveranlagung erfüllt haben). Das Splittingverfahren vermeidet bis zu einem bestimmten Grad die Progression der Einkommensteuertabelle. Die Ermittlung der Einkommensteuer erfolgt dabei in der Weise, dass die Hälfte des zu versteuernden Einkommens beider Ehegatten ermittelt, daraus die Einkommensteuer entnommen und diese sodann verdoppelt wird. Der Effekt ist um so größer, je unterschiedlicher die Einkommen der Eheleute sind.

Stammeinlage
Gesellschaftsanteil an einer GmbH. Alle Stammeinlagen zusammen bilden das Stammkapital, welches mindestens € 25.000,– betragen muss.

Stammkapital
nennt man bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung den Geldbetrag, der bei der Aktiengesellschaft dem Grundkapital entspricht. Es muss mindestens € 25.000,– betragen. Die Änderung des Stammkapitals bedarf einer Satzungsänderung.

StGB
Strafgesetzbuch.

Stiftung
ist im Privatrecht die Widmung einer Vermögensmasse durch den Stifter zu einem bestimmten Zweck. Durch anschließende staatliche Genehmigung wird die Stiftung eine juristische Person und erlangt damit Rechtsfähigkeit. Im öffentlichen Recht wird eine Stiftung in der Regel durch Gesetz errichtet (z.B. Stiftung Preußischer Kulturbesitz).

Stille Gesellschaft
ist eine Beteiligung einer Person am Handelsgeschäft eines anderen mit einer Einlage gegen eine Beteiligung am Gewinn. Sie hat nur für das Rechtsverhältnis zwischen den beiden Beteiligten Bedeutung; aus den in seinem Betrieb geschlossenen Handelsgeschäften wird allein dessen Inhaber berechtigt und verpflichtet, nicht auch der Stille Gesellschafter.

Streitverkündung
Eine Partei, die in einem Zivilprozess für den Fall des ihr ungünstigen Ausgangs des Rechtsstreits einen Anspruch auf Schadloshaltung gegen einen Dritten erheben zu können glaubt, kann bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Rechtsstreits diesem Dritten gerichtlich den Streit verkünden. Zum Zwecke der Streitverkündung hat die Partei einen Schriftsatz einzureichen, in dem der Grund der Streitverkündung und die Lage des Rechtsstreits anzugeben ist. Der Streitverkündete kann dann frei entscheiden, ob er dem Prozess als Streithelfer („Nebenintervenient“) beitritt und auf wessen Seite.

Streitwert
ist der in Geld bemessene Wert des Streitgegenstands. Er wird vom Gericht nach freiem Ermessen festgesetzt. Er wird der Berechnung der Gerichts- und Anwaltskosten zugrunde gelegt.

Streupflicht
besteht aufgrund der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht für jeden, der einen Verkehr eröffnet und in der Lage ist, über die betreffende Sache zu verfügen. Kraft Gesetzes besteht eine Streupflicht für Gemeinden hinsichtlich der innerhalb der geschlossenen Ortslage gelegenen öffentlichen Straßen. Regelmäßig haben die Gemeinden diese Pflicht hinsichtlich der Gehsteige auf die Straßenanlieger abgewälzt, die in der Regel für die eigenen Zuwegungen ohnehin eine Streupflicht haben.

Stufenklage
ist eine Klage, bei der ein Antrag auf Zahlung oder Herausgabe mit einem Antrag auf Rechnungslegung, Vorlegung eines Vermögensverzeichnisses oder Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verbunden wird. Bedeutsam ist dabei vor allem, dass die Zahlungsklage nicht, wie ansonsten immer erforderlich, von Anfang an beziffert sein muss. Sie kommt häufig im Unterhaltsrecht vor, wenn die Höhe des geschuldeten Unterhalts von noch nicht gegebenen Auskünften über das Einkommen der Unterhaltsschuldners abhängt.

StVG
Straßenverkehrsgesetz.

Surrogation
bedeutet die Ersetzung (z.B. eines Gegenstands eines Vermögens durch einen Ersatzgegenstand oder durch Geld)

 

T

Tantieme
Umsatz- oder Gewinnbeteiligung.

Tarifautonomie
bezeichnet die Freiheit der Sozialpartner (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften), die Tarife für die Arbeitsleistungen durch vertragliche Verhandlung zu bestimmen. Die Tarifautonomie basiert auf Art. 9 Abs. 3 GG. Sie umfasst das Recht zum Arbeitskampf mit Streik und Aussperrung unter Ausschluss staatlichen Eingriffs.

Tarifregister
Das Tarifregister wird vom Bundesarbeitsministerium geführt. Dort werden Abschluss, Änderung und Beendigung sowie Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen eingetragen. Die Einsicht steht jedermann zu.

Tarifvertrag
Ein Tarifvertrag kann als privatrechtlicher Vertrag nur zwischen tariffähigen Parteien (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden) geschlossen werden. Der Tarifvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien und enthält Rechtsnormen, die Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen regeln. Tarifverträge bedürfen der Schriftform. Abweichende Vereinbarungen im Einzelarbeitsvertrag sind nur zulässig, wenn dies der Tarifvertrag gestattet oder sie den Arbeitnehmer begünstigen (sog. Günstigkeitsprinzip). Persönliche Geltung (also Tarifbindung) hat der Tarifvertrag normalerweise nur zwischen den Mitgliedern der Tarifvertragsparteien. Es kann aber auch seine Allgemeinverbindlichkeit herbeigeführt werden, die Rechtsnormen des Tarifvertrages wirken dann unmittelbar und zwingend zwischen den in ihm beschriebenen Tarifgebundenen und damit wie ein Gesetz – also v.a. auch dann, wenn die Vertragsparteien hiervon nichts wissen.

Taschenpfändung
bezeichnet die vom Gerichtsvollzieher vorgenommene Pfändung von Sachen, die der Schuldner in Taschen und Behältnissen mit sich führt.

Tatbestand
ist im Zivilprozess der Teil des Urteils, in dem knapp und aus sich heraus verständlich die erhobenen Ansprüche, die gestellten Anträge sowie die Angriffs- und Verteidigungsmittel wiedergegeben werden.

Teilungsanordnung
ist eine Anordnung des Erblassers in seinem Testament (oder Erbvertrag) über die Art und Weise der zwischen seinen Erben stattzufindenden Erbauseinandersetzung. In einer Teilungsanordnung kann der Erblasser festlegen, welcher Erbe welchen Nachlassgegenstand bekommen soll; die Erben können sich nur einvernehmlich über eine derartige Teilungsanordnung hinwegsetzen.

Teilzahlungskredit
ist ein Kredit, der meist zur Finanzierung des Erwerbs beweglicher Sachen dient und regelmäßig in gleich hohen Monatsraten zurückbezahlt werden muss.

Tendenzbetrieb
ist ein Unternehmen oder Betrieb, mit überwiegend politischen, konfessionellen oder ähnlichen Zwecken (z.B. ein konfessionell geführtes Krankenhaus). Auf ihn finden die Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes nur eingeschränkt Anwendung.

Tenor
ist der Teil eines Urteils, in dem das Ergebnis der Entscheidung wiedergegeben wird (z. B. „Die Klage wird abgewiesen“).

Testament
ist die einseitige, jederzeit widerrufliche Erklärung eines Erblassers, mit der er Anordnungen für den Fall seines Todes trifft; es kann unter anderem Erbeinsetzungen, Enterbungen, Vermächtnisse, Auflagen, Teilungsanordnungen und die Anordnung einer Testamentsvollstreckung enthalten. Errichtet werden kann ein Testament vor allem eigenhändig oder vor einem Notar. Ein Testament kann – anders als ein Erbvertrag jederzeit ganz oder teilweise widerrufen werden; der Widerruf kann durch neues Testament oder auch durch Widerrufshandlungen, wie das Vernichten oder Durchstreichen erfolgen. Beim gemeinschaftlichen Testament hier können Anordnungen, von denen anzunehmen ist, dass diejenige des einen Ehegatten nicht ohne die des anderen Ehegatten getroffen worden wäre (sog. wechselbezügliche Anordnungen) i.d.R. nicht mehr widerrufen werden.

Tierhalter
ist jeder, der ein Tier im eigenen Interesse nicht nur vorübergehend verwendet; er haftet grundsätzlich nach den Regeln der Gefährdungshaftung, also auch ohne eigenes Verschulden, für einen vom Tier angerichteten Schaden. Ausnahmen gelten bei Tieren, die der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters dienen.

Titel
Vollstreckungstitel

Tonbandaufnahme
Beweistechnisch kann eine Tonbandaufnahme in allen Verfahrensordnungen nach den Regeln des Augenscheins verwertet, also im Prozess angehört werden, aber nur, wenn die Verwertung nicht gegen ein Beweisverbot verstößt. Ist eine Tonbandaufnahme mit dem Einverständnis des Betroffenen angefertigt worden, so ist sie regelmäßig verwertbar. Beruht sie dagegen auf einem Abhören, das ohne oder gegen den Willen des Betroffenen erfolgt ist, so gilt für die Verwertbarkeit folgendes: War das Abhören vom Gesetz ausdrücklich gestattet – etwa bei einer richterlich genehmigten Telefonüberwachung, so ist auch die Aufnahme verwertbar. In den übrigen Fällen entscheidet eine Güterabwägung darüber, ob die Aufzeichnung gebraucht werden darf: Nur wenn das Rechtsgut, das durch das Abhören geschützt werden soll, die Vertraulichkeit des Wortes deutlich überwiegt, war das Abhören rechtmäßig und es darf eine Verwertung erfolgen. Vergleichbares gilt für Videoaufzeichnungen.

Trennungsunterhalt
Leben die Ehegatten getrennt, so kann ein Ehegatte von dem anderen den nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen. Der laufende Unterhalt ist durch Zahlung einer Geldrente zu gewähren. Er ist formal vom nachehelichen Unterhalt zu unterscheiden.

Treu und Glauben
ist ein allgemeiner Grundsatz (Generalklausel), der in § 242 BGB gesetzlich festgeschrieben ist und im gesamten Rechtsverkehr Gültigkeit hat. Die Ausgestaltung des Grundsatzes ist so vielschichtig, dass eine tatbestandsmäßige Beschreibung nicht möglich ist. Eine nähere Beschreibung wird deshalb durch Bildung verschiedener Fallgruppen versucht (z.B. Geschäftsgrundlage, Verwirkung).

Trinkgeld
ist ein für Dienstleistungen in Gaststätten und Hotels erbrachtes Entgelt, das vom Gast freiwillig geleistet wird. Über 2.400 DM war das Trinkgeld bis zum 31.12.2001 lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig, seit dem ist es unbeschränkt steuerfrei.

U

Umdeutung
bezeichnet die Ersetzung eines gewollten, aber nichtigen Rechtsgeschäfts durch ein anderes wirksames Rechtsgeschäft, wenn die Geltung des anderen Geschäfts bei Kenntnis der Nichtigkeit vermutlich gewollt sein würde, § 140 BGB.

Umgehungsgeschäft
ist ein Rechtsgeschäft, mit dem die Beteiligten einen Zweck erreichen wollen, den sie wegen eines gesetzlichen Verbots oder der Folgen eines anderen Geschäfts mit diesem nicht erreichen können. Sie sind regelmäßig nichtig.

Umkehrschluss
bezeichnet bei der Rechtsanwendung den Schluss von der Verschiedenheit der Voraussetzungen auf die Verschiedenheit der Rechtsfolgen (als Gegenteil zur Analogie).

Umwandlung
ist die Veränderung eines Unternehmens in ein anderes Unternehmen oder eine andere Rechtsform (z.B. Umwandlung einer GmbH in eine Kommanditgesellschaft); sie ist im Aktiengesetz und im Umwandlungsgesetz geregelt.

Unabdingbarkeit
bedeutet, dass von zwingenden Rechtsvorschriften nicht abgewichen werden kann.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
ist gegeben, wenn sich nach einem Unfall im Straßenverkehr ein Unfallbeteiligter von der Unfallstelle entfernt, ohne seiner Feststellungspflicht oder seiner Wartepflicht entsprochen zu haben. Daneben ist dieser Tatbestand aber auch dann erfüllt, wenn ein Unfallbeteiligter im Falle eines berechtigten Entfernens von der Unfallstelle die entsprechenden Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht. Ziel dieses Tatbestand ist es, die zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche aller Geschädigten zu sichern und die Abwehr unbegründeter Ansprüche zu ermöglichen. Deshalb keine Strafbarkeit, wenn kein Fremdschaden (der bislang ab ca. € 25,– bis € 50,– angenommen wird) entstanden ist. Die Dauer der Wartepflicht ist eine Frage des Einzelfalls: in der Regel werden 20 – 30 Minuten genügen. Ausdrücklich sei darauf hingewiesen, dass das Anbringen eines Zettels an dem Fahrzeug des Geschädigten mit den entsprechenden Angaben keinesfalls ausreicht, um der Feststellungs- und Wartepflicht zu genügen. Ist die Wartefrist vorüber, so darf sich der Unfallbeteiligte entfernen. Den Unfallbeteiligten, der sich zuvor berechtigt oder entschuldigt entfernt hat – etwa um einen Verletzten in das nächste Krankenhaus zu bringen – trifft dann aber die Pflicht, die notwendigen Feststellungen unverzüglich nachträglich zu ermöglichen. Dies kann er durch Verständigung des Geschädigten – falls ihm dieser bekannt ist – oder durch Benachrichtigung der Polizei tun. Unterbleiben diese nachträglichen Benachrichtigungen, so hat sich der Fahrer ebenfalls strafbar gemacht. Eine Verurteilung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort führt i.d.R. zum Entzug der Fahrerlaubnis und ermöglicht es der eigenen Haftpflichtversicherung, bis zu € 5.000,– Regress zu nehmen.

Ungerechtfertigte
Bereicherung ist eine Vermögensvermehrung, die ohne rechtfertigenden Grund eingetreten ist (insbesondere ohne entsprechenden Vertrag); sie verpflichtet den Bereicherten zur Herausgabe der Erlangten, notfalls zum Ersatz dessen objektiven Wertes.

Unlauterer
Wettbewerb liegt vor, wenn im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Handlungen vorgenommen werden, die gegen die guten Sitten verstoßen. Unlauterer Wettbewerb führt zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen. Einzelheiten enthält das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Unpfändbarkeit
Aus sozialen Gründen hat der Gesetzgeber angeordnet, dass Gläubiger in bestimmte Gegenstände keine Zwangsvollstreckung betreiben können. Darunter fallen u.a. angemessene Kleidungsstücke, bescheidener Hausrat oder Haustiere. Unpfändbar sind auch bestimmte Teile des Arbeitseinkommens (siehe auch Lohnpfändung).

Unterhaltspflicht
ist die Pflicht, einer anderen Person Unterhalt zu gewähren. Sie besteht zwischen Verwandten gerader Linie sowie grundsätzlich zwischen Ehegatten und setzt die Unterhaltsbedürftigkeit des Berechtigten sowie Leistungsfähigkeit des Verpflichteten voraus. Mehrere unterhaltspflichtige Personen werden in einer gesetzlich genau bestimmten Reihenfolge herangezogen. Grundsätzlich muss der Unterhalt in Form einer monatlich im voraus zu zahlenden Geldrente gewährt werden; gegenüber ihren – unverheirateten – Kindern können die Eltern die Art der Unterhaltsgewährung jedoch frei bestimmen. Vorrangig vor den Verwandten sind die Ehegatten verpflichtet, sich und ihre Familie angemessen zu unterhalten; dies kann bei einem nicht berufstätigen Ehegatten auch durch die Führung des Haushalts geschehen. Auch nach einer Ehescheidung kann ein unterhaltsbedürftiger Ehegatte gegen den früheren Ehegatten noch Unterhaltsansprüche haben.

Unterhaltsvorschuss
Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat, wer das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und bei einem seiner Elternteile lebt, welcher ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt, und nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil oder Waisenbezüge erhält. Einzelheiten enthält das Unterhaltsvorschussgesetz; zuständig sind die Jugendämter.

Urheberrecht
ist die Gesamtheit der Vorschriften, die ein individuelles geistiges Werk (z.B. ein Roman, ein Bauwerk) eines Urhebers schützen. Das Urheberrecht beinhaltet unter anderem das Verwertungsrecht (Vervielfältigungsrecht, Aufführungsrecht, etc.) des Urhebers. Eine Verletzung des Urheberrechts ist strafbar und macht zivilrechtlich schadensersatzpflichtig. Es erlischt grundsätzlich 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers.

Urlaub
ist die bezahlte Arbeitszeit, in der ein Arbeitnehmer nicht arbeiten muss. Nach dem Bundesurlaubsgesetz hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr; einzelvertraglich oder durch Tarifvertrag kann auch ein höherer Urlaubsanspruch vereinbart sein. Der Urlaubsanspruch von Beamten ist gesondert geregelt. Der Urlaub muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr gewährt – und genommen – werden; eine andere entgeltliche Arbeit darf während des Urlaubs nicht verrichtet werden. Krankheitstage während des Urlaubs werden auf den Urlaub nicht angerechnet. Besteht das Arbeitsverhältnis nicht ein volles Kalenderjahr, dann kann in der Regel für jeden Monat 1/12 des Jahresurlaubs beansprucht werden.

Urlaubsabgeltung
bedeutet, dass dem Arbeitnehmer der nicht gewährte Urlaub durch eine Geldleistung ersetzt wird. Das ist für den Mindesturlaub grundsätzlich verboten, es sei denn, dass der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt werden kann, § 7 Abs. 4 BUrlG.

Urteil
ist eine gerichtliche Entscheidung, die in der Regel aufgrund vorgeschriebener mündlicher Verhandlung und in besonderer Form ergeht. Im Zivil- und Arbeitsgerichtsprozess gliedert sich das Urteil in Rubrum (Urteilskopf), Tenor (Urteilsformel), Tatbestand und Entscheidungsgründe. Das Urteil wird „im Namen des Volkes“ mündlich verkündet, ist schriftlich abzufassen und von Amts wegen zuzustellen. Urteile können meist mit Rechtsmitteln angegriffen werden. Geschieht dies nicht oder ist der Rechtsmittelzug erschöpft, erwachsen Urteile in Rechtskraft.

Urteilskopf (Rubrum)
Ein Zivilurteil enthält im Rubrum (Urteilskopf) die Bezeichnung der Parteien, ihrer gesetzlichen Vertreter und der Prozessbevollmächtigten, die Bezeichnung des Gerichts und der entscheidenden Richter, sowie den Tag, an dem die mündliche Verhandlung geschlossen wurde.

V

Valutierung
bezeichnet die Wertstellung z.B. von Darlehen.

Verbrauchervertrag
Der Verbraucherkredit wurde früher im Verbraucherkreditgesetz, später auch im Abzahlungsgesetz geregelt und findet sich heute in § 355 BGB wieder. Er beschränkt sich nicht mehr auf die Regelung von Abzahlungsgeschäften, sondern will den Endverbraucher bei der Inanspruchnahme von Kreditleistungen schützen. Deshalb regelt das Gesetz auch die Inanspruchnahme von Darlehen, die Einräumung von Überziehungskrediten und die Fälle des finanzierten Abzahlungskaufs. Die wichtigsten Schutzbestimmungen des Gesetzes sind Schriftformklauseln, Belehrungspflichten und vor allem ein umfassendes Widerrufsrecht.

Verfallklausel
ist eine Vereinbarung, wonach der Schuldner aller seiner Rechte aus einem Vertrag verlustig geht, wenn er seine Rechte nicht rechtzeitig wahrt.

Verfügung
von Todes wegen ist jede Anordnung, die eine Person (Erblasser) für den Fall ihres Todes trifft und die erst bei dessen Eintritt wirksam werden soll. Getroffen werden können Verfügungen von Todeswegen in einem Testament oder in einem Erbvertrag.

Vergleich
ist ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege des gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird. Wird der Vergleich in einem Zivilprozess geschlossen, ist der Prozessvergleich sowohl materielles Rechtsgeschäft als auch eine Prozesshandlung, die zur Beendigung des Prozesses führt.

Verjährung
(Zivilrecht) bedeutet, dass nach einem bestimmten Zeitablauf der Schuldner das Recht hat, die Leistung zu verweigern. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Jedoch bestehen für verschiedene im Gesetz aufgeführte Ansprüche abweichende Verjährungsfristen. Der Lauf der Frist kann aber gehemmt werden. So wird etwa durch die Erhebung einer Klage die Verjährungsfrist gehemmt und beginnt nach rechtskräftigem Abschluss des Gerichtsverfahrens neu zu laufen.

Verkehrssicherungspflicht
ist die Pflicht, die Allgemeinheit gegenüber Gefahrenquellen abzusichern. Sie trifft jeden, der eine Gefahrenquelle geschaffen hat oder den öffentlichen Verkehr auf seinem Grundstück duldet bzw. dulden muss. Ihre Verletzung (z.B. durch Unterlassen des Schneeräumens im Winter) kann schadensersatzpflichtig machen.

Verkehrszentralregister
Neben der Speicherung einer Reihe verwaltungsrechtlicher Vorgänge dient das Verkehrszentralregister vor allem dazu, Kraftfahrer zu erkennen, die im Straßenverkehr wiederholt auffällig werden. Auf diese soll in geeigneter Weise bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis im Verwaltungsweg eingewirkt werden können. Jedem einzutragenden Verstoß wird eine bestimmte Anzahl von Punkten zugerechnet. Erreicht ein Kraftfahrer 9 Punkte, so wird er erstmals nachdrücklich ermahnt, künftig vorschriftsmäßig zu fahren. Erreicht er 14 Punkte, so muss er gegebenenfalls mit einer Wiederholung der theoretischen und praktischen Fahrprüfung rechnen; erreicht er innerhalb von 2 Jahren 18 Punkte, so wird ihm die Fahrerlaubnis in der Regel im Verwaltungsrechtsweg entzogen. Eintragungen im Verkehrszentralregister werden nach Ablauf bestimmter Fristen getilgt, die mit dem Tag der Entscheidung beginnen, bei Ordnungswidrigkeiten z.B. nach 2 Jahren, sofern keine weitere Eintragung erfolgte, andernfalls nach 5 Jahren (Ausnahme: Alkohol-OWI). Eintragungen im Register, die getilgt oder tilgungsreif sind, dürfen nicht mehr verwertet werden. Gegen Zahlung einer Gebühr kann jedermann Auskunft über die ihn selbst betreffenden Vorgänge des Zentralregisters erhalten.

Verletzung
der Unterhaltspflicht. Eine vorsätzliche Verletzung zivilrechtlich gebotener Unterhaltspflichten führt dann, wenn dadurch der Lebensbedarf des Berechtigten gefährdet ist, auch zur Strafbarkeit (§ 170 b StGB).

Vermächtnis
ist eine Anordnung in einem Testament oder Erbvertrag, durch die der Erblasser dem Bedachten (=Vermächtnisnehmer) einen oder mehrere einzelne Gegenstände oder einen bestimmten Geldbetrag zuwendet, ohne ihn als Erben einzusetzen. Durch ein Vermächtnis erhält der Bedachte lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch auf Übertragung des vermachten Gegenstandes (oder Zahlung der zugedachten Geldsumme) gegenüber dem oder den Erben.

Versäumnisurteil
ist im Zivilprozess ein Urteil, das gegen eine nicht erschienene Partei wegen ihrer Säumnis ergeht. Gegen ein Versäumnisurteil ist als Rechtsbehelf der Einspruch statthaft. Wird der Einspruch wegen erneuter Säumnis durch ein sogenanntes zweites Versäumnisurteil verworfen, kann dieses Versäumnisurteil mit dem Einspruch nicht mehr angefochten werden; ausnahmsweise kann es mit der Berufung angefochten werden, wenn die Säumnisvoraussetzung nicht vorlag.

Verschulden
bei Vertragsschluss (culpa in contrahendo). Bereits mit dem Eintritt in Vertragsverhandlungen entsteht zwischen den Beteiligten ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis, bei dessen Verletzung (etwa durch Verschweigen offenbarungspflichtiger Umstände) der Betreffende auf Schadenersatz haftet § 311 Abs. 2 BGB).

Versendungskauf
ist ein Kauf, bei dem der Verkäufer die Kaufsache auf Verlangen des Käufers an einen anderen Ort als den eigentlichen Leistungsort versendet. Ab der Übergabe der Kaufsache an den Transporteur trägt dann der Käufer das Risiko einer Beschädigung oder eines Verlusts der Sache; er muss dann trotzdem den vollen Kaufpreis an den Verkäufer bezahlen.

Versorgungsausgleich
siehe Ehescheidung.

Verstrickung
bezeichnet die Rechtsfolge einer Pfändung. Über den gepfändeten Gegenstand darf der Schuldner bei Strafandrohung (Verstrickungsbruch) nicht mehr der verfügen.

Vertrag
ist ein mehrseitiges Rechtsgeschäft, das durch Antrag und Annahme zustande kommt. Verträge können einseitig verpflichtend (z.B. eine Schenkung), unvollständig zweiseitig verpflichtend (z.B. ein Auftrag) oder vollkommen zweiseitig verpflichtend sein (gegenseitiger Vertrag, wie z.B. ein Kaufvertrag).

Vertrag
zugunsten Dritter. Nach § 328 ff. BGB können die Parteien eines Vertrages auch vereinbaren, dass der Schuldner (Versprechender) die Leistung an einen vom Gläubiger (Versprechensempfänger) zu benennenden Dritten zu erbringen hat. Beim echten Vertrag zugunsten Dritter erwirbt dabei der Dritte einen eigenen Anspruch gegen den Versprechenden, kann also selbst die Leistung an sich verlangen. Beim unechten Vertrag zugunsten Dritter wird der Versprechende lediglich ermächtigt, mit schuldbefreiender Wirkung an den Dritten zu leisten.

Vertragsstrafe
ist eine Leistung, die der Schuldner dem Gläubiger für den Fall verspricht, dass er seine Verbindlichkeit nicht oder nicht in gehöriger Weise, insbesondere nicht innerhalb bestimmter Fristen erfüllt.

Vertretung
ohne Vertretungsmacht liegt vor, wenn jemand im Namen eines anderen handelt, ohne Vollmacht zu haben. Schließt jemand ohne Vertretungsmacht im Namen eines anderen ein Vertrag, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags für und gegen den Vertretenen von dessen Genehmigung ab. Bei einseitigen Rechtsgeschäften (z. B. Kündigung) ist Vertretung ohne Vertretungsmacht unzulässig. Der Vertreter ohne Vertretungsmacht haftet dem Vertragspartner auf den Erfüllungsschaden, wenn der Vertretene das Geschäft nicht genehmigt.

Verwarnung
mit Strafvorbehalt. Hat jemand eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen verwirkt, so kann das Gericht ihn neben dem Schuldspruch verwarnen, die Strafe bestimmen und die Verurteilung zu dieser Strafe nur vorbehalten, wenn zu erwarten ist, dass der Täter künftig auch ohne Verurteilung zu Strafe keine Straftaten mehr begehen wird oder wenn eine Gesamtwürdigung der Tat und der Persönlichkeit des Täters besondere Umstände ergibt, nach denen es angezeigt ist, ihn von der Verurteilung zu Strafe zu verschonen, und die Verteidigung der Rechtsordnung die Verurteilung zu Strafe nicht gebietet. Die vorbehaltene Strafe kann später verhängt werden, wenn die unterstellten Voraussetzungen nicht oder nicht mehr gegeben sind (wie bei Bwährungsstrafen).

Verwirkung
ist eine – seltene – sich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben ergebende Beschränkung eines Rechts dahingehend, dass das Recht nicht mehr geltend gemacht werden darf. Verwirkung tritt ein, wenn der Berechtigte das Recht über lange Zeit hinweg nicht geltend gemacht hat und der Verpflichtete sich nach dem Gesamtverhalten des Rechtsinhabers sich darauf berechtigterweise darauf einrichtete, dass das Recht auch in Zukunft nicht mehr ausgeübt werde.

Verzug
Gemäß § 286 Abs. 3 S. 1 BGB n.F. kommt der Schuldner einer Geldforderung automatisch in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung leistet. Handelt es sich bei dem Schuldner jedoch um einen Verbraucher i.S. des § 13 BGB, gilt dies gemäß § 286 Abs. 3 S. 1 BGB 2. Halbsatz nur, wenn er in der Rechnung oder Zahlungsaufforderung hierauf besonders hingewiesen worden ist.

Videoaufzeichnung
siehe Tonbandaufnahme.

VOB
ist Abkürzung für die Verdingungsordnung für Bauleistungen. Sie regelt die vertragsmäßige Abwicklung von Bauaufträge, wenn die Vertragspartner ihre Geltung ausdrücklich vereinbart haben, wobei die öffentlichen Auftraggeber zur Anwendung der VOB verpflichtet sind.

Vollmacht
ist die durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht. Sie kann als sogenannte Innenvollmacht dem Bevollmächtigten gegenüber erklärt werden; möglich ist aber auch eine Außenvollmacht, bei der die Erteilung dem Dritten gegenüber erklärt wird. Die Vollmacht ist nicht formgebunden und kann jederzeit widerrufen wird.

Vollstreckbare Ausfertigung
ist die mit einer Vollstreckungsklausel versehene Ausfertigung eines Urteils oder eines sonstigen Vollstreckungstitels. Sie wird entweder vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (insbesondere bei einfachen Klauseln), vom Rechtspfleger (bei qualifizierten Klauseln) oder vom Notar (bei notariellen Urkunden) erteilt.

Vollstreckbare Urkunde
ist eine Urkunde, die von einem deutschen Gericht oder Notar aufgenommen wurde und in der sich der Schuldner der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat. Sie stellt einen Vollstreckungstitel dar und kann nur errichtet werden, wenn Zahlung von Geld oder Leistung einer bestimmten Menge vertretbarer Sachen oder Wertpapiere verlangt werden kann.

Vollstreckbarkeit
bedeutet, dass ein Titel geeignet ist, aus ihm die Zwangsvollstreckung zu betreiben. Die Vollstreckbarkeit ist Voraussetzung für die Erteilung der Vollstreckungsklausel. Urteile sind mit Eintritt der Rechtskraft endgültig vollstreckbar. Sie werden jedoch regelmäßig schon vorher für vorläufig vollstreckbar erklärt, i.d.R. jedoch nur gegen Sicherheitsleistung des Gläubigers.

Vollstreckungsabwehrklage
(=Vollstreckungsgegenklage) ist eine Klage, durch die der Schuldner Einwendungen gegen den im Urteil festgestellten Anspruch geltend macht. Sie ist beim Prozessgericht des ersten Rechtszuges zu erheben. Die Vollstreckungsabwehrklage hat zum Ziel, die Vollstreckbarkeit des Urteils zu beseitigen. Da nicht das Urteil selbst angegriffen werden soll, können auch nur Umstände geltend gemacht werden, die in dem Urteilsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden konnten. So kann beispielsweise die Zahlung der nach dem Urteil geschuldeten Summe nur dann berücksichtigt werden, wenn die Zahlung nach Schluss der mündlichen Verhandlung erfolgte.

Vollstreckungsklausel
ist notwendiger Bestandteil der vollstreckbaren Ausfertigung. Sie lautet: „Vorstehende Ausfertigung wird dem (es folgt Bezeichnung der Partei) zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt.“ Sie wird vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, vom Rechtspfleger oder vom Notar erteilt (vollstreckbare Ausfertigung).

Vollstreckungsschutz
bedeutet, dass die an sich gegebenen Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung im Interesse des Schuldners und bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (wie besondere Härte, Entstehen unersetzbarer Nachteile) ausgeschlossen oder eingeschränkt werden. So kann etwa bereits das Prozessgericht im vorläufig vollstreckbaren Urteil aussprechen, dass der Schuldner durch Sicherheitsleistung die Vollstreckung abwehren darf.

Vollstreckungstitel
sind Entscheidungen und beurkundete Erklärungen, aus denen aufgrund gesetzlicher Regelung die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Sie sind Voraussetzung für jede Zwangsvollstreckung. Die wichtigsten Vollstreckungstitel sind Endurteile, gerichtliche Vergleiche, Kostenfestsetzungsbeschlüsse und vollstreckbare Urkunden.

Vorerbe
ist derjenige, der bei der (testamentarischen oder erbvertraglichen) Anordnung einer Vor- und Nacherbfolge den Erblasser als erster Erbe beerbt; ihm folgt der Nacherbe als zweiter Erbe des Erblassers zu einem späteren Zeitpunkt, dem Eintritt des Nacherbfalls (meist der Tod der Vorerben), zeitlich nach. Zum Schutze des Nacherben unterliegt der Vorerbe im Hinblick auf den Nachlass bestimmten Beschränkungen. Bei Eintritt des Nacherbfalls muss er den Nachlass an den Nacherben herausgeben.

Vorkaufsrecht
ist das Recht, in einen Kaufvertrag anstelle des vom Verkäufer vorgesehenen Erwerbers zu den dort genannten Bedingungen einzutreten. Es kann rein schuldrechtlich vereinbart werden, aber auch als Grundstücksrecht bestehen. Von erheblicher Bedeutung sind die gesetzlichen Vorkaufsrechte der Städte und Gemeinden nach § 24 Baugesetzbuch.

Vormerkung
ist ein Mittel zur Sicherung eines Anspruchs auf Eintragung einer Rechtsänderung im Grundbuch. Sie wird im Grundbuch vermerkt und hat zur Folge, dass spätere Verfügungen über das vorgemerkte Recht dem Geschützten gegenüber nicht wirksam sind (Sicherung des Rangs). Herausragende Bedeutung hat die Vormerkung beim Grundstückskauf (Auflassungsvormerkung): weil erst mit ihrer Eintragung der Eigentumserwerb durch den Käufer endgültig gesichert ist, wird in der Regel die Kaufpreisfälligkeit davon abhängig gemacht. Andernfalls könnte der Verkäufer das Grundstück ein 2. mal verkaufen und der dortige Käufer könnte als Erster ins Grundbuch eingetragen werden – und wäre dann (bei Gutgläubigkeit) Eigentümer.

Vorpfändung
ist eine private Vollstreckungsmaßnahme des Gläubigers, die bei der Vollstreckung in Forderungen oder sonstige Rechte vorgesehen ist. Dabei kann der Gläubiger den Drittschuldner und den Schuldner von der bevorstehenden Pfändung benachrichtigen lassen. Diese Benachrichtigung hat die Wirkung eines Arrestes, so dass bereits ab diesem Zeitpunkt rangwahrend Verstrickung und Pfandrecht entstehen. Erforderlich hierfür ist jedoch, dass die Pfändung dann innerhalb eines Monats durchgeführt wird; zur Frist- und Rangwahrung muss andernfalls eine weitere Vorpfändung ausgebracht werden.

W

Wechselbezügliches Testament
ist ein Testament, bei dem mindestens ein Ehegatte seine Verfügung nur mit Rücksicht auf die Verfügung des anderen macht. Die Verfügung soll also mit dieser stehen und fallen und kann deshalb einseitig oder alleine nicht mehr geändert werden.

WEG
Wohnungseigentumsgesetz.

Wegeunfall
siehe Arbeitsunfall.

Wegfall
(oder Störung) der Geschäftsgrundlage berechtigt den Schuldner zur Vertragsanpassung, § 313 I BGB. Sie ist gegeben, wenn sich die beim Abschluss des Rechtsgeschäfts bestehenden wirtschaftlichen oder tatsächlichen Verhältnisse in unvorhersehbarer Weise ändern. Aber nicht jede Änderung des vorhersehbaren Verlaufs und dessen Fehleinschätzung berechtigen den Schuldner zur Leistungsverweigerung. Deshalb wird nur in wenigen Ausnahmefällen (unter Heranziehung des Grundsatzes von Treu und Glauben) eine Korrektur der eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen vorgenommen. Ist eine Anpassung nicht möglich oder nicht zumutbar, besteht ein Recht zum Rücktritt oder zur Vertragskündigung, § 313 III BGB.

Weisungsrecht
bezeichnet die Kompetenz, allgemein oder im Einzelfall Weisungen zu erteilen. Ein Weisungsrecht haben insbesondere übergeordnete gegenüber nachgeordneten Behörden sowie Arbeitgeber gegenüber Arbeitnehmern im Rahmen der geschlossenen Arbeitsverträge.

Werklieferungsvertrag
Bei einem Werklieferungsvertrag verpflichtet sich der Unternehmer, ein Werk aus einem von ihm zu beschaffenden Stoff herzustellen. Auf einen derartigen Vertrag findet bei vertretbaren Sachen vor allem Kaufvertragsrecht Anwendung, bei unvertretbaren Sachen vor allem Werkvertragsrecht, § 651 BGB.

Werkvertrag
ist ein Vertrag, bei dem sich der Unternehmer zur Herstellung eines bestimmten Werkes (z.B. zur Durchführung von Reparaturarbeiten) und der Besteller zur Zahlung einer Vergütung (des Werklohns) verpflichtet. Wird das Werk nicht mangelfrei hergestellt, kann der Besteller Nacherfüllung, unter Umständen auch Aufwendungsersatz nach Ersatzvornahme, den Rücktritt, eine Minderung oder Schadenersatz verlangen (§ 634 BGB). Kraft Gesetzes steht dem Unternehmer ein besonderes Pfandrecht am Werk zu.

Wertsicherungsklausel
Vertragliche Koppelung der Höhe einer Geldschuld an eine bestimmte Bezugsgröße (meist Lebenshaltungsindex). Im Gegensatz zum früheren Rechtszustand nicht mehr genehmigungspflichtig.

Wettbewerbsverbot
(nachvertragliches) ist eine Vertragsklausel, wonach der Arbeitnehmer, der Handelsvertreter oder der Dienstverpflichtete auch nach Beendigung seines Arbeits-, Dienst- oder Handelsvertreterverhältnisses nicht für ein Konkurrenzunternehmen tätig werden darf. Das Wettbewerbsverbot ist nur für eine Dauer von maximal 2 Jahren nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers etc. und nur gegen eine angemessene finanzielle Entschädigung (sog. Karenzentschädigung) zulässig, welche mindestens 50 % der gesamten zuletzt bezogenen Vergütungen umfassen muss.

Widerklage
ist eine vom Beklagten im selben Verfahren gegen den Kläger erhobene Klage. Sie ist eine selbständige Klage, die aber eine rechtshängige Hauptklage voraussetzt. Für die Widerklage das Gericht der Hauptklage nur zuständig, wenn zwischen den beiden Klagen ein prozessualer Zusammenhang besteht.

Widmung
ist ein staatlicher Rechtsakt, mit dem die Zweckbestimmung einer öffentlichen Sache (z. B. einer Straße) festgelegt wird.

Wiedereinsetzung
in den vorigen Stand: Wenn im Prozess Fristen versäumt worden sind, kann durch eine gerichtliche Entscheidung die Wirkung dieser Säumnis wieder beseitigt werden. Wird durch Urteil oder Beschluss Wiedereinsetzung gewährt, gilt die vorgenommene Prozesshandlung als nicht verspätet. Sie setzt regelmäßig einen binnen 2 Wochen zu stellenden und an bestimmte Formen gebundenen Antrag voraus und wird nur dann gewährt, wenn die Partei ohne Verschulden verhindert war, die Frist einzuhalten (siehe auch Notfrist).

Willenserklärung
Sie ist ein unverzichtbarer Bestandteil eines jeden Rechtsgeschäfts. Sie ist die Äußerung eines auf die Herbeiführung einer bestimmten Rechtswirkung gerichteten Willens. Eine gesetzliche Definition der Willenserklärung fehlt. Der äußere Tatbestand (das Erklärte) wird durch Auslegung aus der Sicht eines objektiven Betrachters (des Empfängers) ermittelt. Der innere Tatbestand (das Gewollte) untergliedert sich wiederum in den Handlungswillen, das Erklärungsbewusstsein und den Geschäftswillen (häufig auch Rechtsbindungswillen genannt). Handlungswille liegt vor, wenn der Erklärende weiß, dass er irgend etwas tut. Erklärungsbewusstsein setzt voraus, dass der Erklärende weiß, dass er irgend etwas Rechtserhebliches tut. Der Geschäftswille umfasst schließlich dann das konkrete Rechtsgeschäft.

Willenserklärungen
können empfangsbedürftig (z.B. Kündigung) oder nicht empfangsbedürftig (z.B. Testament) sein. Nicht empfangsbedürftige Willenserklärungen werden mit Abgabe, empfangsbedürftige erst mit Zugang beim Empfänger wirksam. Willenserklärungen können auch oder stillschweigend durch schlüssiges Verhalten („konkludent“) z.B. etwa durch Nicken auf einen Antrag hin abgegeben werden. Unter bestimmten Voraussetzungen sind sie anfechtbar (Anfechtung), so etwa bei Irrtum, Drohung oder Täuschung.

Wohnungseigentum
stellt eine Ausnahme zu dem Grundsatz dar, dass an wesentlichen Bestandteilen keine Sonderrechte begründet werden können. Nach § 1 WEG ist Wohnungseigentum das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentum an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. So stehen etwa die Wohnräume (Beispiel: Küche, Wohnzimmer, Schlafzimmer, Gang und Bad) im Sondereigentum des Wohnungseigentümers; das Grundstück und die gemeinschaftlich genutzten Räumlichkeiten (etwa Treppenhaus, Waschküche) stehen dagegen im Miteigentum aller Wohnungseigentümer. Die gleiche Regelung gilt auch für nicht zu Wohnzwecken dienende Räume und wird dann „Teileigentum“ genannt.

Wucher
ist im Zivilrecht ein Unterfall der Sittenwidrigkeit. Ein wucherisches Rechtsgeschäft ist stets nichtig. Wucher liegt vor, wenn jemand die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche ausnützt, um sich Vermögensvorteile versprechen zu lassen, die in einem auffälligen Missverhältnis zu seiner eigenen Leistung stehen.

Z

Zession
siehe Abtretung.

Zeuge
ist eine Person, die über wahrgenommene Tatsachen berichten soll. Für die Zeugeneigenschaft genügt es, dass die betreffende Person eine verständliche Aussage machen kann, so dass auch Kinder und Geisteskranke als Zeugen in Betracht kommen. Ein vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft geladener Zeuge ist grundsätzlich zum Erscheinen, zur Aussage und (bei gerichtlicher Anordnung) zur Eidesleistung verpflichtet. Von der Pflicht zur Aussage und zur Eidesleistung sieht jedoch das Zeugnisverweigerungsrecht in allen Fällen naher Verwandtschaft sowie bei möglicher Selbstbelastung Ausnahmen vor. Die Aussage eines Zeugen muss vollständig und wahrheitsgemäß sein andernfalls ist sie strafbare Falschaussage oder gar Meineid.

Zeugnisverweigerungsrecht
Ein Zeugnisverweigerungsrecht haben einmal zahlreiche Angehörige (Ehegatten, Verlobte, Verwandte in gerader Linie, Verwandte in der Seitenlinie bis zum 3. Grad und teilweise auch Verschwägerte), zum anderen diejenigen, zu denen ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht, wie Ärzte, Journalisten oder Rechtsanwälte. Letztere können jedoch von ihrer Verschwiegenheitspflicht entbunden werden; damit entfällt auch ihr Zeugnisverweigerungsrecht. Mit dem Zeugnisverweigerungsrecht für Angehörige will der Gesetzgeber den Konflikt vermeiden, dass sich ein Zeuge entweder durch eine Falschaussage strafbar macht oder durch eine wahrheitsgemäße Aussage seinen Angehörigen (oder seinen gesetzlich geschützten Patienten oder Mandanten) belastet.

ZPO
Zivilprozessordnung.

Zugewinn
ist der Geldbetrag, um den der Wert des Vermögens eines Ehegatten bei Beendigung der Ehe der Wert des Vermögens des Ehegatten zur Zeit der Eheschließung übersteigt (siehe auch Zugewinnausgleich).

Zugewinnausgleich
Bei Beendigung des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft muss der während der Ehe von den Eheleuten erzielte jeweilige Zugewinn gegenseitig ausgeglichen werden. Bei Beendigung der Ehe durch den Tod eines Ehegatten geschieht dieser Ausgleich durch pauschale Erhöhung des gesetzlichen Erbteils des überlebenden Ehegatten (in der Regel durch ¼), wenn dieser Erbe geworden ist oder ein Vermächtnis erhalten hat. Bei Beendigung einer Ehe durch Scheidung erhält der Ehegatte, der den geringeren Zugewinn erzielt hat, einen Anspruch gegen den anderen Ehegatten auf Auszahlung der Hälfte der Differenz der von beiden erzielten Zugewinn-Beträge.

Zugewinngemeinschaft
ist der gesetzliche Güterstand, der stets dann gilt, wenn nicht die Ehegatten in einem notariellen Ehevertrag einen anderen Güterstand vereinbart haben. Sowohl das bei der Eheschließung vorhandene, als auch das während der Ehe erworbene Vermögen beider Ehegatten bleiben getrennt und werden grundsätzlich von jedem Ehegatten selbständig verwaltet. Auch der von einem Ehegatten während der Ehe erwirtschaftete Gewinn (Zugewinn) bleibt in dessen Vermögen, muss aber bei Beendigung der Ehe ausgeglichen werden (Zugewinnausgleich).

Zusicherung
einer Eigenschaft liegt dann vor, wenn der Verkäufer durch eine ausdrückliche oder stillschweigende Erklärung, die Vertragsinhalt geworden ist, dem Käufer zu erkennen gibt, dass er für den Bestand der betreffenden Eigenschaft an der Kaufsache einstehen will. Der Verkäufer haftet dann verschuldensunabhängig dafür, dass die Sache zur Zeit des Übergangs der Gefahr die zugesicherte Eigenschaft hat. Fehlt der verkauften Sache zur Zeit des Kaufs diese zugesicherte Eigenschaft, so kann der Käufer Wandelung oder Minderung oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen.

Zustimmung
ist die Einverständniserklärung zu einem Rechtsgeschäft, das ein anderer vorgenommen hat. Dabei wird die vorherige Zustimmung Einwilligung, die nachher erteilte Genehmigung genannt. Die Zustimmung führt zur Wirksamkeit des (schuldrechtlichen oder dinglichen) Rechtsgeschäfts.

Zwangshypothek
ist eine Sicherungshypothek, die bei der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück auf Antrag des Gläubigers ins Grundbuch eingetragen wird. Ihr Wert muss € 750,– übersteigen. Sie führt nur zu einer Sicherung des Gläubigers (anders als bei der Zwangsversteigerung oder der Zwangsverwaltung).

Zwangsversteigerung
ist eine der drei Möglichkeiten, die Zwangsvollstreckung in Grundstücke (oder Schiffe, Schiffsbauwerke und Luftfahrzeuge) zu betreiben. Das Verfahren ist im ZVG (Zwangsversteigerungsgesetz) geregelt. Es wird durch das Amtsgericht durchgeführt. Dabei wird in einem Versteigerungstermin das Grundstück versteigert. Der Ersteher erwirbt durch den Zuschlagsbeschluss des Gerichts Eigentum an dem Grundstück. Der Erlös wird im Verteilungsverfahren an die Gläubiger verteilt.

Zwangsverwaltung
ist neben der Zwangsversteigerung und der Zwangshypothek die dritte Art der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück. Das Verfahren ist im Zwangsversteigerungsgesetz geregelt und ähnelt dem der Zwangsversteigerung. Jedoch wird hier nicht das Grundstück veräußert, sondern die Befriedigung des Gläubigers wird aus den laufenden Erträgen des Grundstücks (i.d.R. Mieteinnahmen) erreicht. Zu diesem Zweck wird das Grundstück von einem vom Gericht bestellten Zwangsverwalter bewirtschaftet.

Zwangsvollstreckung
Im Zwangsvollstreckungsverfahren werden titulierte Ansprüche der Parteien durch staatlichen Zwang durchgesetzt. Das Verfahren ist vornehmlich in der ZPO geregelt. Als staatliche Organe werden in der Zwangsvollstreckung der Gerichtsvollzieher, das Vollstreckungsgericht, das Prozessgericht und das Grundbuchamt tätig. Allgemeine Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung sind immer das Bestehen eines Vollstreckungstitels (in der Regel ein Urteil), einer Vollstreckungsklausel und die Zustellung von beidem. Die Vollstreckung endet, wenn der Gläubiger hinsichtlich seines Anspruchs und der Kosten der Zwangsvollstreckung vollständig befriedigt ist. Zwingendes Recht kann von den Vertragsparteien nicht abgeändert werden. Dagegen steht das nachgiebige (dispositive) Recht zur freien Disposition der Betroffenen.