Rechtsanwalt für Fahrerlaubnisrecht in Köln
Wenn Ihnen die Entziehung der Fahrerlaubnis droht, ist schnelles und überlegtes Handeln gefragt. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Lösung zu finden – sei es im Umgang mit der Führerscheinstelle oder vor Gericht.
Der Führerschein ist für viele Menschen elementar – beruflich wie privat. Ein Verlust kann tiefgreifende Folgen haben.
- Ein Führerscheinentzug erfolgt häufig aufgrund von:
- Alkohol- oder Drogenkonsum
- Punkten im Fahreignungsregister
- gesundheitlichen oder charakterlichen Eignungsmängeln
Wenn Sie Post von der Führerscheinbehörde erhalten haben, sollten Sie unverzüglich anwaltlichen Rat einholen. Wir prüfen für Sie, ob die Maßnahme rechtmäßig ist – denn: Die Behörde macht regelmäßig formale oder inhaltliche Fehler, die wir für Ihre Verteidigung nutzen können.

Saskia Ratz
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Kanzlei Köln: 0221 – 88 19 20
E-Mail: ratz@graf-bonn.de
Entziehung vs. Fahrverbot: Ein entscheidender Unterschied
Ein Fahrverbot dauert lediglich 1–3 Monate. Danach erhalten Sie Ihren Führerschein automatisch zurück.
Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist deutlich einschneidender: Sie müssen die Neuerteilung aktiv beantragen – häufig nach einer Sperrfrist und oft nur nach bestandener medizinisch-psychologischer Untersuchung (MPU).
Punkte in Flensburg
- 4–5 Punkte: schriftliche Ermahnung, Hinweis auf Punktestand, freiwillige Teilnahme an einem Punkteabbauseminar (Abbau von 1 Punkt möglich).
- 6–7 Punkte: Verwarnung – ein Punkteabbau ist nun nicht mehr möglich.
- 8 Punkte: Entziehung der Fahrerlaubnis. Eine neue Fahrerlaubnis kann frühestens nach 6 Monaten und nur auf Antrag erteilt werden. In der Regel ist eine positive MPU erforderlich.
Achtung: Häufig passieren Fehler bei der Punkteberechnung oder bei der ordnungsgemäßen Ermahnung/Verwarnung. Wir prüfen, ob die Maßnahme angefochten werden kann!
Alkohol, Drogen, gesundheitliche Bedenken
Wurde Ihnen der Führerschein wegen Alkohol- oder Drogenkonsums entzogen, ist in den meisten Fällen eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich. Voraussetzung für eine erfolgreiche MPU ist in der Regel ein einjähriger Abstinenznachweis – belegt durch regelmäßige und unangekündigte Tests. Bei Alkoholfahrten wird eine MPU verpflichtend, sobald ein Promillewert von 1,6 oder mehr festgestellt wurde. Doch auch wenn es Hinweise auf Alkoholprobleme außerhalb des Straßenverkehrs gibt, kann die Fahrerlaubnisbehörde Ihre Fahreignung infrage stellen und entsprechende Maßnahmen einleiten. Im Umgang mit sogenannten harten Drogen wie Heroin, Kokain oder MDMA reicht bereits der Besitz aus, damit eine Überprüfung der Eignung angeordnet werden kann. Ebenso können körperliche oder geistige Einschränkungen Konsequenzen für Ihre Fahrerlaubnis haben, sofern die Behörde davon erfährt. Gerade in diesem sensiblen Bereich kommt es auf Fingerspitzengefühl und eine kluge Strategie an. Wir prüfen für Sie genau, ob die behördlichen Schritte rechtmäßig sind – und setzen uns dafür ein, dass Sie Ihren Führerschein behalten oder zurückerhalten.
Fahranfänger – Besonderheiten in der Probezeit
Wer zum ersten Mal einen Führerschein erwirbt, erhält zunächst eine Fahrerlaubnis auf Probe. Diese Probezeit beträgt zwei Jahre, kann sich jedoch bei Verkehrsverstößen verlängern. Bereits ein sogenannter A-Verstoß – also ein schwerwiegender Regelverstoß, der mit mindestens einem Punkt im Fahreignungsregister geahndet wird – führt zur Verlängerung der Probezeit auf insgesamt vier Jahre. Auch zwei weniger gravierende B-Verstöße haben denselben Effekt. Zusätzlich ist in beiden Fällen die Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtend.
Kommt es im Anschluss erneut zu einem A-Verstoß oder zwei weiteren B-Verstößen, wird die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen. Wer diese Beratung nicht wahrnimmt, muss zunächst keine unmittelbaren Konsequenzen befürchten – die Teilnahme ist freiwillig, sollte aber ernst genommen werden.
Erfolgen danach nochmals ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine Neuerteilung ist frühestens nach drei Monaten möglich – in der Regel nur nach erfolgreichem Bestehen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).
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